Wer mit seinem eigenen Boot auf dem Bodensee fahren möchte, muss zwei Dinge beachten:
 

  • Das Boot muss auf dem Bodensee zugelassen werden! Eine Zulassung kann stets nur für 3 Jahre erteilt werden. Das Boot muss den Vorschriften für den Bodensee entsprechen. Eine "Urlauber-Zulassung" gibt es nicht.
    Weitere Informationen unter "Bootszulassung".
     
  • Sollte das Boot über mehr als 12 qm Segelfläche und einer Motorisierung von mehr als 4,4 kW verfügen, wird ein Bodenseeschifferpatent benötigt. Für Inhaber von amtlichen Befähigungsnachweisen besteht die Möglichkeit, ein befristetes Bodenseeschifferpatent, ein sogenanntes "Ferienpatent", zu erhalten.
    Weitere Informationen unter "Ferienpatent".
     

Für die Liegeplätze am Bodensee sind die Hafenbetreiber zuständig. Eine Liste der Hafenbetreiber und den Hafenmeistern finden Sie auf der Internetseite "Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten" (IBN).

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de

Weitere Informationen

Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten:
www.ibn-online.de