Was ist ein Ferienpatent?

Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Ausländische Scheine können nicht anerkannt werden.

Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Sie darf höchstens für 30 Tage innerhalb eines Jahres erteilt werden. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.

Im Antrag sind die genaue Anschrift und der Zeitraum für die befristete Anerkennung anzugeben. Für den Erwerb der Anerkennung gilt das entsprechende Mindestalter der jeweiligen Kategorie. Dies bedeutet:  

das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren,
das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.


Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 24 Euro. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt! Bitte senden Sie kein Bargeld oder Scheck mit Ihrem Antrag. 

Welche Befähigungsnachweise werden anerkannt?

  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:
    als Anerkennung für Segeln
     
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor:
    als Anerkennung für Motor
     
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel und Motor:
    als Anerkennung für Segeln und Motor
     
  • Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
    als Anerkennung für Motor
     
  • Sportküstenschifferschein:
    als Anerkennung für Segeln und Motor

 
Bei Fragen zu anderen Befähigungsnachweisen wenden Sie sich bitte an das Schifffahrtsamt unter schifffahrtsamt@bodenseekreis.de.

 




   

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de