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Schifffahrtsamt


Dipl. Ing. (FH) Claudia Bucher
Zimmer: G E 21a
Tel.: 07541 204-5352
Fax.: 07541 204-7352
claudia.bucher(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Glärnischstraße 1-3

Thomas Burger
Zimmer: G E 21b
Tel.: 07541 204-5351
Fax.: 07541 204-7351
thomas.burger(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Glärnischstraße 1-3

Oliver Kloth
Zimmer: G E 21b
Tel.: 07541 204-5411
Fax.: 07541 204-7411
oliver.kloth(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Glärnischstraße 1-3

Kennzeichnung der Fahrzeuge

Alle zugelassenen und registrierten Wasserfahrzeuge müssen mit einem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen versehen sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Die Kennzeichen müssen in gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein. Amtliche Kennzeichen, die von den zuständigen Behörden anderer Wasserstraßen im Bereich der Bodenseeuferstaaten erteilt wurden, werden anerkannt. Die Fahrzeuge erhalten kein besonderes Bodenseekennzeichen.

Die Anerkennung entbindet nicht von der Untersuchung und Zulassungspflicht auf dem Bodensee. Bei der Vorführung des Bootes muss die amtliche Zulassung vorgelegt werden.

Für zulassungspflichtige Boote wird das amtliche Kennzeichen bei der Zulassung erteilt.

Segelsurfbretter, Paddelboote und Rennruderboote, die nicht mit Maschinenantrieb ausgerüstet sind, müssen ohne Rücksicht auf ihre Länge den Namen und die Anschrift des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten tragen.