Registriert werden müssen Segelboote ohne Motor und Ruderboote, die länger als 2,50 m sind. Bei der Registrierung wird ein Kennzeichen vergeben, welches auf beiden Seiten des Fahrezeuges an gut sichtbarer Stelle angebracht werden muss. Ebenso erhält der Bootseigner einen Bootsausweis. Dieser muss an Bord mitgeführt werden.

Fahrzeuge, deren Länge, gemessen über alles, unter 2,50 m liegt und die nicht mit Maschinenantrieb ausgestattet sind, sind von der Kennzeichnung ausgenommen.

Segelsurfbretter, Paddelboote und Rennruderboote sowie Stand-up-Paddelboards müssen ohne Rücksicht auf ihre Länge den Namen und die Anschrift des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten tragen.

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de