Zulassung eines Schlauchbootes
Um ein motorisiertes Schlauchboot erstmals für den Bodensee zuzulassen ist folgendes zu beachten:
- Die Bootslänge darf 2,50 m nicht unterschreiten
- Die Zulassung ist beim Landratsamt zu beantragen, die Vordrucke liegen aus oder können im PDF-Format heruntergeladen werden.
Boote ab dem Baujahr 1998 fallen unter die Vorschriften der Europäischen Sportbootrichtlinien. Für die Zulassung muss ein Eignerhandbuch in deutscher Sprache sowie die Konformitätserklärung vorgelegt werden. Für Boote mit Baujahr vor 1998 gelten diese Vorschriften noch nicht. Bei der Zulassung wird die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung uneingeschränkt angewandt!
- Es können Ottomotoren bis zu einer Leistung von 74 kW zugelassen werden.
Die maximale Motorisierung bzw. das maximale Motorengewicht wird vom Hersteller vorgegeben.
Die Ottomotoren müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren erfüllen!
Der Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder der CE-Konformitätserklärung für den Motor.
- Die Beleuchtung muss wie folgt aussehen:
- bei einer Motorleistung bis 4,4 kW (6 PS)
Es muss ein weißes Rundumlicht mitgeführt werden (es kann auch fest angebaut sein); Mindestsichtweite 2 km. - bei einer Motorleistung über 4,4 kW (6 PS)
- Hecklicht: weiß, Abstrahlwinkel: 135°, Sichtweite 2 km
- Buglicht: weiß, Abstrahlwinkel: 225°, Sichtweite 2 km
- Seitenlichter: rot (Backbord) bzw. grün (Steuerbord), Abstrahlwinkel: 112,5°, Sichtweite 1,5 km
- Heck- und Buglicht können zu einem weißen Rundumlicht zusammengefasst werden.
- Die Seitenlichter können in einer Zweifarbenlaterne zusammengefasst werden. Diese ist in der Mittellängsebene im vorderen Bereich des Fahrzeugs anzubringen.
- Die Beleuchtung ist zwingend vorgeschrieben.
- bei einer Motorleistung bis 4,4 kW (6 PS)
- Vorgeschriebene Ausrüstung
Zwingend vorgeschrieben:
- Ruder/Paddel (mit zwei Paddeln oder Ruder geht es einfacher)
- ein Anker mit Seil (am Bodensee eignet sich wegen seiner Sand- und Lettenböden am besten ein Plattenanker, Danforth oder ähnliches
- ein Kompass, es kann auch ein Taschenkompass sein
- ein Verbandskasten, kann aus Platzgründen auch aus dem Motorradzubehör- oder Freizeitsektor stammen
- ein Rettungsmittel mit Schwimmleine (Ring oder Hufeisen) mit einer 10 m langen Schwimmleine (wenn die Motorleistung über 30 kW liegt).
Schwimmleine am Ring und bitte nicht am Boot anbinden
- eine ohnmachtsichere Rettungsweste EN ISO 12402-4 oder höherwertig für jede an Bord befindliche Person (automatische Rettungswesten nehmen am wenigsten Platz ein; Regatta-, Wasserski- Tauch-Tarierwesten und halbautomatische Rettungswesten werden nicht akzeptiert!)
- ein Feuerlöscher (ABC) mit mindestens 2 kg Füllgewicht, nur bei einer Motorleistung des Außenborders über 7,4 kW (10 PS) vorgeschrieben.
Achtung: Alle zwei Jahre prüfen lassen
- ein kleiner Werkzeugsatz für Kerzen-, Propellerwechsel und Kleinreparaturen
- ein Mundsignalhorn (klein), ein Presslufthorn gilt nicht
- eine rote Notflagge mit einer Kantenlänge von 60 x 60 cm
- eine zusätzliche Notlampe als Rundumlicht mit ca. 2 km Sichtweite.
Achtung: eine Taschenlampe ist keine Notbeleuchtung
- eine Lenzeinrichtung z. B. Eimer, Schöpfkelle oder Handpumpe
Die Anmeldung Ihres Schlauchbootes erfolgt immer über das Schifffahrtsamt Bodenseekreis oder das für Ihren Liegeplatz zuständige Schifffahrtsamt.

