Personalvermittlung für Unternehmen

Um weiterhin erfolgreich in der Arbeitsvermittlung zu sein, brauchen wir eine vertrauensvolle Kooperation mit allen Beteiligten am Prozess der Arbeitsvermittlung. Wir möchten Sie mit unserem Service bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern unterstützen. Sie können auf unsere langjährige Erfahrung bei

  • der unbürokratischen und zeitnahen Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften aus der Region
  • der individuellen Auswahl notwendiger Qualifizierung zur Einstellung
  • der Vermittlung von unentgeltlichen Praktika zur Arbeitserprobung bzw. zur Einarbeitung
  • der Beratung bei Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
  • der Förderung einer 6- bis 12-monatigen Einstiegsqualifizierung (EQ) vor Beginn der Ausbildung
  • der nachhaltigen Betreuung

Ihrer neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückgreifen.

Ausbildung & Beschäftigung in Teilzeit

Eine interessante Option für Unternehmen sind auch Teilzeitmodelle: motivierte (Fach-)kräfte können auf diese Weise für das Unternehmen erhalten bleiben oder gewonnen werden. Die Teilzeitausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich.

Es bestehen zwei Möglichkeiten der Teilzeitausbildung:

  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.
  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.

Die Teilzeitausbildung ist für alle Auszubildenden möglich und stellt eine Alternative zum traditionellen Ausbildungsmodell dar.

Gerne nimmt das Team der Arbeitsvermittlung offenen Stellenangebote jeglicher Art entgegen und unterstützt Sie bei der Personalsuche.

Auf Wunsch besuchen Ihre Ansprechpersonen des Jobcenters Sie gerne in Ihrem Betrieb.

Ausbildung & Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wird von Seiten des Jobcenters gerne unterstützt. Ein Arbeitgeber kann für diese Personengruppe verschiedene ergänzende Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen, um Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, sich im Unternehmen zu beweisen.