Behördenlotse für Dienstleister/Dienstleisterin und Selbstständige

Durch den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) erhalten Sie als ausländischer oder inländischer Dienstleister/Dienstleisterin, wenn Sie sich im Bodenseekreis niederlassen möchten, auf Wunsch wichtige Informationen aus einer Hand. Der EA bietet Hilfestellung bei der Abwicklung von den zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung erforderlichen Verwaltungsverfahren. Der EA nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen, leitet diese an die zuständigen Stellen weiter und koordiniert die Verfahren. Antwortschreiben und Entscheidungen der zuständigen Behörde werden über den EA an den Dienstleister bzw. die Dienstleisterin übermittelt. Entscheidungen der zuständigen Behörde werden Ihnen auf Wunsch auch direkt ohne Einschaltung des EA übersandt.

Die Entscheidungsbefugnis über Anträge, Anzeigen etc. sowie über die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen obliegt der zuständigen Behörde.

Die unterstützenden Möglichkeiten des Einheitlichen Ansprechpartners sind in bestimmten Rechtsgebieten/Bereichen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie selbst oder durch die Gesetzgebung eingeschränkt. Dies gilt beispielsweise für Anforderungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten sind. Weiter für das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Ebenso ist eine individuelle Rechtsberatung nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Betreuung bei Rechtsbehelfen und Rechtsmittelverfahren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Anliegen auch ohne die Einschaltung des EA direkt mit der zuständigen Behörde abzuwickeln.

Rechts- und Ordnungsamt

Telefon
+49 7541 204 5334
Fax
+49 7541 204 7334
E-Mail
horst.binder@bodenseekreis.de
Zimmer
G 227, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen

Online-Verfahren

Für die elektronische Abwicklung Ihres Anliegens nutzen Sie bitte das Serviceportal Baden-Württemberg:
www.service-bw.de