Neue Taxenordnung

Das Landratsamt Bodenseekreis hat die Taxenordnung für den Bodenseekreis überarbeitet. In der neuen Taxenordung wurden hauptsächlich die Vorschriften über das Bereithalten von Taxen neu geregelt. Bisher war das Bereithalten von Taxen nur an den ausgewiesenen Taxenstandplätzen zulässig. Künftig dürfen sich die Taxen in der Zeit von 22 – 7 Uhr auch außerhalb der Taxenstandplätze bereithalten. Auch bei besonderen Anlässen, wie z.B. Volks- und Musikfesten ist das Bereithalten außerhalb der Taxenstandplätze möglich.

 

Durch diese Neuregelung ist es den Taxenunternehmern im Rahmen ihrer Genehmigung möglich, Fahrzeuge nicht nur an den Taxenstandplätzen sondern auch dort bereit zu halten, wo ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Dies hat wiederum Vorteile für die Fahrgäste, die nicht erst telefonisch ein Taxi anfordern oder den nächsten Taxenstandplatz aufsuchen müssen. Neben dieser gravierenden Änderung gab es noch weitere kleine Änderungen in den allgemeinen Vorschriften über den Dienst- und Fahrbetrieb.

 

Die Taxenordnung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.