Vogelgrippe

Am 8. April 2006 wurde in Friedrichshafen das H5N1-Virus bei einem Schwan festgestellt. Aufgrund dieses Fundes wurde ein Teilgebiet der Gemarkung Friedrichshafen zum Sperrbezirk erklärt. Nachdem mit Ablauf des 29. April 2006 die 21-Tagefrist ohne einen neuen Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe in diesem Bereich endet, werden die Beschränkungen für diesen Sperrbezirk ab Sonntag, 30. April 2006, aufgehoben.

Die Sperrbezirksbeschilderung kann daher ab Sonntag entfernt werden. Damit dürfen unter anderem tierische Nebenprodukte, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel in diesen Gebieten wieder normal gehandelt werden. Bestehen bleiben die Handelsbeschränkungen für lebende Vögel aufgrund der Regelungen im Beobachtungsgebiet sowie das Aufstallungsgebot für Geflügel, das bundesweit gilt.

Untersuchungen der Nutzgeflügelbestände im Sperrbezirk durch Tierärzte des Veterinäramtes haben keinerlei Auffälligkeiten ergeben; die Tierbestände sind gesund.

 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend, die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung des H5N1-Virus in die Geflügelbestände wie z.B. Desinfektion, Schuh- und Kleiderwechsel und Betretungsverbot für Dritte weiter fortzuführen.

 

Vorbehaltlich neuer Funde, gibt es ab Sonntag, den 30. April, im Bodenseekreis nur noch den Sperrbezirk Überlingen, der die Gemarkungen Überlingen und Hödingen, sowie einen kleinen Teil der Gemarkung Owingen umfasst und aufgrund eines H5N1-Befundes am 12. April 2006 bei einer Tafelente im Gondelhafen in Überlingen eingerichtet wurde.

Neben diesem Sperrbezirk ist weiterhin der gesamte Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg Beobachtungsgebiet. Die bisherigen Beschränkungen in dem noch bestehenden Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gelten weiterhin. Aufgrund des Fundes eines H5N1-positiven Haubentauchers in Bad Schachen im benachbarten Landkreis Lindau enden die Maßnahmen im Beobachtungsgebiet voraussichtlich erst mit Ablauf des 25.5.2006. 

 

Die Stallpflicht für Geflügel gilt in ganz Deutschland zeitlich unbegrenzt. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, jedoch nicht in Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten. Im Beobachtungsgebiet im Bodenseekreis können daher bis auf weiteres keine Ausnahmen genehmigt werden.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541/204 5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Weitere Hotlines und Internetadressen

 

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
    Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet
    (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/__Vogelgrippe__node.html__nnn=true
  • www.mlr.baden-wuerttemberg.de
  • www.fli.bund.de
  • www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/AviaereInfluenza.html
  • www.orn.mpg.de/~vwrado/templates/de/avian_flu.html