Hunde an die Leine

An den Salemer Klosterweihern wurden im vergangenen Jahr 7 Rehe von Hunden zur Strecke gebracht. Sei es eine tödliche Hetz, die in einem Verkehrsunfall endete oder dass Rehe von Hunden gerissen wurden.

In den vergangenen Wochen wurden zwei trächtige Geißen, die nicht schnell genug flüchten konnten, qualvoll von Hunden gerissen und schlussendlich in die Klosterweiher (Martinsweiher und Bifangweiher) getrieben, wo sie ertranken. Dass sich die Vorfälle jetzt häufen ist besonders erschreckend, denn zurzeit ist die Haupt- Setz- und  Brutzeit.

 

Aus Rücksicht auf die ökologische Vielfalt an den Salemer Klosterweiher sollte deshalb besonders darauf geachtet werden, dass die Hunde im Einwirkungsbereich ihres Herren bleiben, am besten an der Leine.

 

Nach dem Bundesjagdgesetz ist es verboten, Wild unbefugt an seinen Nist-, Brut-, und Zufluchtsorten zu stören. Im übrigen dürfen gemäß Naturschutz- und Tierschutzgesetz wildlebende, brütende Tiere nicht beunruhigt bzw. gestört werden.

 

Wer trotzdem seinen Hund frei laufen lässt, ohne dass er im Einwirkungsbereich seines Herrn ist, handelt nach den Bestimmungen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.

 

Das Landratsamt und der Hegering Salem appellieren hiermit an alle Hundebesitzer, ihre Hunde in freier Landschaft an die Leine zu nehmen und den Anweisungen der zuständigen Personen (Förster, Jäger) Folge zu leisten.

 

Die ausgewiesenen Natur- und Wildschutzgebiete und deren Bestimmungen sind zu beachten.