Neue Kennzeichnungspflichten bei Pferden, Schafen und Ziegen

Um eine bessere Lebensmittelsicherheit und eine leichtere Nachvollziehbarkeit im Tierseuchenfalle gewährleisten zu können, muss jedes Pferd ab diesem Jahr eindeutig identifizierbar sein und registriert werden. Das teilt das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis mit.

Bisher nicht registrierte Pferde ohne Equidenpass müssen deshalb mit einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Die individuellen Daten des Pferdes und die des Chips werden in den sogenannten Equidenpass eingetragen. Hier werden unter anderem auch die tierärztlichen Behandlungen und die Eintragung als Schlachttier oder Nichtschlachttier vermerkt. Beim Ausreiten muss der Pass nicht mitgeführt werden, wohl aber bei Transporten. Alternativ kann auch eine Smartcard im Scheckkartenformat mitgeführt werden, die alle nötigen Daten enthält.

Nicht im Verband organisierte Equiden (auch Esel und Zebras) erhalten den Equidenpass vorerst noch von der Deutschen reiterlichen Vereinigung, in Zukunft dann vom Baden-Württembergischen Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV). Weitere Informationen können vom Hoftierarzt erhalten werden, der auch das Setzen des Chips vornimmt. Pferde, die im Verband organisiert sind, erhalten von diesem den Equidenpass, das Setzen des Chips erfolgt durch einen Tierarzt oder den Brennmeister des Verbandes.

Neben der Kennzeichnung mit dem Mikrochip und dem Equidenpass müssen alle Pferde in Zukunft auch in eine Datenbank eingetragen werden. Dies geschieht automatisch bei Ausstellung des Passes, eine Abmeldung bei Tod oder Schlachtung des Pferdes muss allerdings durch den Tierarzt oder den Besitzer vorgenommen werden. Generell müssen alle Pferdehalter beim Veterinäramt gemeldet sein. Pferdehalter, die diese Meldung noch nicht getätigt haben, werden gebeten, dies unter der Telefonnummer 07541 204-5177 nachzuholen.

Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Schafe und Ziegen, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, die nicht für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr nach Drittländern bestimmt sind, können wie bisher mit einer weißen Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden.

Neu ist jedoch, dass Schafe und Ziegen, die nach dem Jahreswechsel geboren worden sind, mit einer sichtbaren und einer elektronischen Kennzeichnung markiert werden müssen, bevor sie den Bestand verlassen, spätestens aber nach neun Monaten. Eine Kennzeichnung mit den doppelten gelben Ohrmarken ist ab diesem Jahr nicht mehr möglich. Vor dem 31.12.2009 gekennzeichnete Tiere müssen nicht neu gekennzeichnet werden.

Ab Januar 2010 können die elektronischen Ohrenmarken beim LKV Baden-Württemberg bezogen werden.

Weitere Informationen beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541 204-5177 sowie www.pferd-aktuell.de und www.lkvbw.de.