Reduzierter Winterdienst auf Radwegen im Raum Friedrichshafen, Meckenbeuren und Tettnang

Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Bodenseekreises werden die sogenannten Freiwilligkeitsleistungen - also Leistungen des Landratsamts, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind - unter anderem hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit überprüft. Betroffen ist davon auch der Winterdienst auf den Radwegen im Bereich Friedrichshafen, Tettnang und Meckenbeuren.

Ab der laufenden Winterdienstsaison wird auf den vom Bodenseekreis gepflegten Streckenabschnitten erst ab 7 Uhr mit den Räum- und Streuarbeiten begonnen. An den Wochenenden wird kein Winterdienst durchgeführt.

Folgende Radweg-Strecken sind davon betroffen:

  • Entlang der B 30 außerhalb der Ortsdurchfahrt Friedrichshafen in Richtung Lochbrücke (Kreisverkehrsplatz)
     
  • Entlang der L 333 von Lochbrücke bis zum Ortseingang Tettnang
     
  • Die Strecke vom Kreisverkehr bei Tettnang - Bechtlingen in Richtung Obereschach entlang der K 7790 und der B 465

Bisher hat die Straßenmeisterei Tettnang bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den Winterdienst auf den Radwegen, wie auf allen klassifizierten Straßen, bereits ab 3 Uhr morgens begonnen, um diese bis spätestens 6 Uhr befahrbar zu machen.

Für den Winterdienst an den übrigen Radwegestrecken im Bodenseekreis sind die Gemeinden und Städte verantwortlich. Das Landratsamt bittet die Verkehrsteilnehmer, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.