Kreistags-Report

Neue Dezernentin für Umwelt und Technik

Irmtraud Schuster wird die nächste Dezernentin für Umwelt und Technik des Bodenseekreises. Die 52-jährige Juristin ist vom Kreistag gewählt worden und soll voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres die Nachfolge von Norbert Schültke antreten. Schuster ist derzeit Ordnungsdezernentin des Landkreises Konstanz. Zuvor hatte Schuster bereits viele Jahre beim Bodenseekreis gearbeitet, zuletzt bis 2011 als stellvertretende Dezernatsleiterin und Leiterin des Amtes für Kreisentwicklung. Zum Dezernat Umwelt und Technik gehören im Bodenseekreis das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, das Amt für Wasser und Bodenschutz, das Umweltschutzamt, das Landwirtschaftsamt, das Forstamt und das Vermessungsamt. Rund 200 Mitarbeiter sind dort beschäftigt.

Gesellschafterdarlehen für Flughafen Friedrichshafen

Der Bodenseekreis ist bereit, der Flughafen Friedrichshafen GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu rund 1,4 Millionen Euro zu gewähren. Die Verwaltung wurde vom Kreistag ermächtigt, für die entsprechenden Verträge im Rahmen der EU-beihilferechtlichen Vorgaben sowie die rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu sorgen. Mit dem Gesellschafterdarlehen soll dem vom Flughafen für 2016 angemeldeten Finanzbedarf von 3,5 Millionen Euro begegnet werden, der durch den Ausfall der Fluggesellschaft Intersky entstanden ist. Gegenüber der Gesellschafterversammlung soll beantragt werden, in einem Gutachten die Konzeption zur künftigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Regionalflughafens prüfen zu lassen. Der Landkreis ist mit 39,38 Prozent Gesellschafteranteilen einer der beiden großen Gesellschafter des Unternehmens.

Resolution zur Finanzierung der Flughafen Friedrichshafen GmbH

Der Kreistag hat folgende Resolution verabschiedet:


a) Der Kreistag des Bodenseekreises dankt dem Land Baden-Württemberg, dass es sich, angesichts des durch die Insolvenz der lntersky eingetretenen, von der FFG unverschuldeten Liquiditätsengpasses, an einem notwendigen Gesellschafterdarlehen beteiligt.

b) Der Kreistag des Bodenseekreises bittet die Landesregierung ernsthaft zu prüfen, ob künftig ein stärkeres Engagement des Landes auch längerfristig bei anstehenden Investitionen erfolgen kann. Die FFG muss ähnlich mitfinanziert werden, wie das beim zweiten Regionalflughafen des Landes Karlsruhe-Baden-Baden über die Flughafen Stuttgart AG erfolgt.

Der Bodenseekreis ist zusammen mit der Stadt Friedrichshafen Hauptgesellschafter der Flughafen Friedrichshafen GmbH mit einem Gesellschafteranteil von je 39,38 Prozent. Nach dem Ausstieg des Gesellschafters „Flughafen Wien" hat der Bodenseekreis seine Gesellschaftsanteile auf obigen Anteil erhöht und eine weitere Kapitaleinlage in Höhe von 3,5 Mio. Euro geleistet.

Diese Stärkung der Kapitalseite auch durch weitere wesentliche Gesellschafter (Stadt Friedrichshafen und ZF), konsequentes Kostenmanagement der letzten Jahre, die Ansiedlung neuer Airlines und die Erschließung weiterer Destinationen hätten 2015 zu einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis geführt. Und dies trotz einer drückenden Schuldenlast (ca. 15 Mio. Euro) auf Grund notwendiger Investitionen und dem sich daraus ergebenden Kapitaldienst.

Für den Flughafen unerwartet musste nun in den vergangenen Wochen die mit ca. 20 Prozent am Verkehr und Umsatz beteiligte Airline Intersky Insolvenz anmelden und damit auch wichtige innerdeutsche Verbindungen (insbesondere im Interesse der Industrie dieser Region) - so z. B. nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf - aufgeben. Dies hat nicht nur erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für das Ergebnis der Flughafengesellschaft, sondern bringt auch erhebliche Standortnachteile für den Wirtschaftsstandort Region Bodensee-Oberschwaben/Vorarlberg mit sich.

Der Freistaat Bayern unterstützt den Allgäu-Airport in Memmingen erneut mit 12,5 Mio. Euro. Damit ist die Wettbewerbsgleichheit unter den Flughäfen nicht mehr
gewährleistet und der Flughafen Friedrichshafen erheblich benachteiligt.

Verteiler: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg,
Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg,
örtliche Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg.

Resolution zur Südbahn

Der Kreistag hat folgende Resolution verabschiedet:

Nachdem das Baurecht für die Elektrifizierung der Südbahn auf allen Abschnitten erteilt wurde und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung eindeutig einen höheren Nutzen gegenüber den Kosten ausweist, fehlt nur noch die Unterzeichnung des Finanzierungsplans durch Bund und Land. Der Kreistag des Bodenseekreises fordert deshalb Bund und Land auf, zeitnah, möglichst noch in diesem Jahr, den Finanzierungsvertrag zu unterzeichnen. Offene Fragen, wie die Finanzierung möglicher Mehrkosten, müssen in einem Kompromissverfahren geklärt werden, dürfen aber zu keiner weiteren Verzögerung führen. Inzwischen kann niemand mehr die gegenseitigen Schuldzuweisungen und zeitlichen Verzögerungen nachvollziehen. Ziel muss sein, die Elektrifizierung bis zum Jahr 2021/22 fertig zu stellen, damit nahtlos ein Anschluss an die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm gesichert ist und der Fahrplan entsprechend gestaltet wird. Eine solche ehrgeizige Zeitplanung erlaubt keine weitere Verschiebung der Finanzierungsvereinbarung, da sonst die notwendigen Ausführungsplanungen und die europaweite Ausschreibungen nicht mehr im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen können. Außerdem fordert der Kreistag des Bodenseekreises das Land auf, bei der Fahrplangestaltung sich an das mit dem Interessenverband Südbahn verabredete Fahrplan-konzept zu halten und alles zu tun, dass Verschlechterungen auf der Südbahn gegenüber diesem Konzept vermieden werden.
 
Verteiler: Bundesverkehrsministerium und Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg
Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Landtag von Baden- Württemberg, örtliche Abgeordnete im Deutschen Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg.

Darüber hinaus verknüpft der Bodenseekreis den in der Novembersitzung beschlossenen Rückzahlungsverzicht des 2008 geleisteten Planungskostenanteils in Höhe von rund 114.000 Euro mit der zusätzlichen Bedingung, dass die Region im Zuge der Elektrifizierung keine Fahrplanverschlechterung erleiden darf.

Haushalt 2016 verabschiedet

Einstimmig hat der Kreistag den im November eingebrachten Haushaltsplan für das kommende Jahr  verabschiedet. Der Entwurf war in der vorangegangenen Sitzungsrunde in den Fachausschüssen beraten worden. Über die im Haushaltsentwurf enthaltenen Projekte und Positionen hinaus hat der Kreistag noch über weitere Anträge entschieden, die das Gesamtvolumen jedoch nicht wesentlich beeinflussen. Das Gesamtvolumen inklusive geplanter Investitionen vor allem im Baubereich wird somit bei rund 330 Millionen Euro liegen. Der Landkreis wird dazu keine neuen Schulden aufnehmen, der Schuldenstand soll sogar von 29,1 auf 26,6 Millionen Euro verringert werden. Die Kreisumlage wird um drei auf dann 33,5 Prozentpunkte steigen. Da die Umlage jedoch in einem Nachtragshaushalt für 2015 um drei Prozentpunkte gesenkt wurde, ist diese Erhöhung für die Städte und Gemeinden des Landkreises aber im Wesentlichen kostenneutral. Damit füllt der Landkreis eine Deckungslücke in Höhe von rund acht Millionen Euro faktisch mit vorhanden Rücklagen und Mehreinnahmen des Vorjahres. Im erstmals nach dem Prinzip der Doppik erstellten Kreishaushalt wäre dieses Geld sonst nicht für diesen Zweck verfügbar gewesen.
Dieses finanztechnische Vorgehen ist im Detail mit dem Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde abgestimmt. Vorbehaltlich der Genehmigung des Plans durch das Regierungspräsidium ist der Bodenseekreis damit im kommenden Jahr mit einem ausgeglichenen Haushalt voll handlungsfähig.

Zusätzlich in den Haushaltsplan aufgenommen wird beispielsweise ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 30.000 Euro für den DLRG Bezirk Bodensee für Einsatzkleidung, Rettungsmittel, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen. Eine Förderung in Höhe von 31.000 Euro für das Schuljahr 2015/16 erhält das Projekt Kopf-Herz-Hand. Hier werden Schulverweigerer betreut und begleitet, damit sie nicht ins soziale Abseits geraten. Außerdem sollen im Landratsamt 4,7 neue Stellen im Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr geschaffen werden. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen helfen, die Erreichbarkeit und Dienstleistungsqualität des vor gut einem Jahr neu eingerichteten Erweiterten Bürgerservices sowie der Behördenrufnummer 115 dauerhaft zu gewährleisten.

Neue Radwege-Richtlinien

Der Bodenseekreis hat sich neue Richtlinien für den Bau von Radwegen in der Baulast des Landkreises und Kostenbeteiligung der Gemeinden gegeben. Diese treten ab 2016 in Kraft. Unter der Voraussetzung, dass eine Radwegemaßnahme in der Radverkehrskonzeption des Bodenseekreises in der Priorität eins bis drei beziehungsweise im „weiteren Bedarf“ eingestuft ist und außerdem den „Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA)“ entspricht, teilen sich künftig der Landkreis und die Gemeinde generell die durch eine Förderung nicht gedeckten Kosten je zu 50 Prozent. Dies gilt nun unabhängig von der Art der Maßnahme beziehungsweise einer tatsächlich gewährten Förderung. Über baureife Maßnahmen (Planung, Baurecht und Grunderwerb durch Gemeinde), die in der Radverkehrskonzeption im weiteren Bedarf enthalten sind, soll das zuständige Gremium auf Antrag der Gemeinde im Einzelfall entscheiden. Bei Vorliegen mehrerer baureifer Planungen mit gesichertem Grunderwerb ist die Priorisierung der Maßnahme in der Radverkehrskonzeption maßgebliches Kriterium bei der Genehmigung durch den Kreistag beziehungsweise den Ausschuss für Umwelt und Technik. Auch die Planungskosten werden künftig je zur Hälfte durch den Kreis beziehungsweise die Städte und Gemeinden getragen. Das neue Radwegekonzept soll im Frühjahr im Gremium beraten werden. Der aktuelle Entwurf sieht ein Volumen von rund zehn Millionen Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren vor.

Ausbau K 7765 und Radwegbau

Die K 7765 zwischen Oberuhldingen und Mendlishausen soll im kommenden Jahr saniert und ausgebaut werden. So wird die Kreisstraße auf einer Länge von rund zwei Kilometern mit einer vergrößerten Fahrbahnbreite und verbesserten Kurveninnenradien ausgestattet. In diesem Zuge soll auch westlich der Straße ein neuer Radweg gebaut werden. Um das Radwegnetz in diesem Bereich bis zur L 200a bei Tüfingen zu schließen, wird im weiteren Verlauf der K 7765 der bestehende Radweg vollausgebaut beziehungsweise dann zwischen dem Prälatenweg und der Landesstraße ebenfalls ein neuer Radweg gebaut. Damit sollen insgesamt 4,5 Kilometer Radwege neu geschaffen werden. Die neu beschlossenen Radwegebau-Richtlinien finden hier bereits Anwendung. Abhängig von der noch zu beantragenden Landesförderung für die Radewegebauten könnten die Bauarbeiten bereits im Frühjahr 2016 beginnen. Das Projekt hat ein veranschlagtes Volumen von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro. Abzüglich der erwarteten Landesförderung und der Kostenanteile der beiden betreffenden Gemeinden wird es im Kreishaushalt mit voraussichtlich rund zwei Millionen Euro zu Buche schlagen.

Finanzierungsbeteiligung Radweg K 7755 zwischen Heiligenberg und Betenbrunn

Der Landkreis beteiligt sich am Radwegneubauprojekt entlang der K 7755 zwischen dem Waldparkplatz bei Heiligenberg und Betenbrunn entsprechend der neuen Radwegebau-Richtlinien. Demnach würde der Landkreis nach aktueller Kostenschätzung rund 129.000 Euro beisteuern. Das Projekt mit einer Länge von rund 700 Metern wird derzeit durch die Gemeinde Heiligenberg geplant und soll 2016 umgesetzt werden.


Info:

Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen der Kreistagsgremien sowie der jeweilige Beschlussstatus können auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Politik & Verwaltung, Kreistag, Kreistag online) abgerufen werden.

Der Kreistag des Bodenseekreises wurde im Mai 2014 für fünf Jahre gewählt. Ihm gehören 58 Kreisräte an.
Sitzverteilung: CDU 20, FWV 12, Die Grünen 10, SPD 8, FDP 3, Die Linke 2, Eriskircher Liste 1, Oberteuringer Liste 1, BVÜOS 1.