Bodenseekreis sucht Berufsbetreuer

Das Landratsamt Bodenseekreis sucht Frauen und Männer, die sich gerne beruflich im Rahmen einer Selbstständigkeit engagieren und die verantwortungsvolle Aufgabe eines rechtlichen Betreuers übernehmen wollen. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als selbstständiger Berufsbetreuer sind nachgewiesene berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken, geistig und seelisch behinderten Menschen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, insbesondere im Sozialrecht und Betreuungsrecht. In Frage kommen deshalb insbesondere Personen mit beruflicher Qualifikation als Sozialpädagoge, Sozialarbeiter, Betriebswirt, Jurist, Psychologe oder Fachkräfte mit vergleichbarem Hochschulabschluss oder schulischer beziehungsweise beruflicher Ausbildung.

Das Aufgabengebiet des beruflichen Betreuers umfasst die rechtliche Betreuung volljähriger Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder dementieller Erkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig besorgen können. Der Betreuer kümmert sich um die Angelegenheiten der betroffenen Person unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes und die Wünsche des Betroffenen zu deren Wohl. Die Bereitschaft zur Fortbildung wird erwartet.

Wer sich für diese Aufgabe interessiert kann eine schriftliche Interessenbekundung zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen wie Motivationsschreiben, Lebenslauf und Ausbildungsnachweis bis zum 31. März 2020 an das Landratsamt Bodenseekreis, Sozialamt- Betreuungsbehörde, Constanze Maag, Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen oder per E-Mail an betreuungsrecht@bodenseekreis.de richten. Das Auswahlverfahren erfolgt in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Betreuungsgericht.