Neue Verkehrsregeln schützen Radler

1,5 Meter Abstand – gut, dass sich daran schon viele gewöhnt haben. Denn dieser Sicherheitsabstand gilt seit Ende April auch für Kraftfahrzeuge, wenn sie innerorts Radfahrende, Personen zu Fuß sowie beispielsweise Tretrollerfahrer überholen. Die neue Regel soll dem gefährlichen Nahekommen durch Sogwirkung oder plötzliche Schlenker vorbeugen. Außerorts müssen sogar zwei Meter Abstand eingehalten werden. Eine Plakataktion entlang stark befahrener Straßen in 20 Städten und Gemeinden des Bodenseekreises macht nun auf die neue Abstandsregel aufmerksam.

„Vor der Neuerung schrieb die StVO lediglich einen ausreichenden Seitenabstand vor, was immer wieder zu sehr engen und gefährlichen Überholvorgängen führte“, erklärt Stefan Haufs, Radverkehrskoordinator des Bodenseekreises. Er erhofft sich von der neuen Regel spürbar mehr Sicherheit im Verkehrsalltag. Die grünen Plakate sollen helfen, diese im Bewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer zu verankern, so Haufs.

Die Novelle der StVO enthält noch weitere Änderungen, die das Miteinander der Verkehrsteilnehmer mit Rädern, Kraftfahrzeugen oder zu Fuß sicherer gestalten sollen: So gilt jetzt ein absolutes Halteverbot auf Rad-Schutzstreifen sowie Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Mit einem Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende ist es jetzt auch möglich, an einer roten Ampel rechts abzubiegen. Analog zu Tempo-30-Zonen können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Ähnlich den Regeln einer Fahrradstraße dürfen Autofahrer in einer Fahrradzone maximal 30 km/h fahren und den Radverkehr nicht behindern oder gefährden. Um die Sichtbarkeit von Radfahrenden an Kreuzungen und Straßeneinmündungen zu erhöhen, schreibt die StVO-Novelle eine Ausweitung des Parkverbots von fünf auf acht Meter vor Kreuzungen und Einmündungen vor, wenn parallel zur Fahrbahn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist. Das neue Verkehrszeichen „Überholverbot einspuriger Fahrzeuge“ ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden, ein Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge beispielsweise von Fahrrädern oder Motorrollern anzuordnen. Besonders an Engstellen kann dies sinnvoll sein. Es gibt nun auch neue Verkehrszeichen für Radschnellverbindungen und auch für Lastenräder. Das Nebeneinanderfahren ist künftig erlaubt, wenn tatsächlich keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert werden. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen: Wer auf Fuß- oder Radwegen sowie Schutzstreifen parkt, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Bei Behinderung oder Gefährdung des nichtmotorisierten Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro zuzüglich einem Punkt in Flensburg.

Weitere Informationen auf den Seiten des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Bildinfo: Stefan Haufs, Radverkehrskoordinator des Bodenseekreises, freut sich über die neuen Verkehrsregeln.
Foto: Landratsamt Bodenseekreis