Europäischer Sozialfonds (ESF): EU-Gelder zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung bis Ende März zu beantragen

Die Verbesserung von Bildungsbiographien ist ein Ziel der aktuellen Fördermaßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zielgruppen sind von Schulversagen bedrohte Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, darunter vor allem Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Corona-Pandemie bildungsbenachteiligt sind. Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekreis insgesamt 190.000 Euro zur Verfügung. Träger beruflicher Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 31. März 2021 eine ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank beantragen. Projekte dürfen frühestens ab Juni 2021 beginnen und eine maximale Laufzeit bis 31. Dezember 2022 haben. Die Koordination der Förderanträge erfolgt durch das Landratsamt Bodenseekreis. Auf www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/ausschreibungen oder unter Tel. 07541 204-5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereiches sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an. 

Die Antragstellung muss bis zum 31. März 2021 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen, steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien zur Verfügung: Tel. 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.