Corona-Wochenrückblick und aktuelle Infos

Am Montagnachmittag, 31. Mai 2021 lag die Gesamtzahl der registrierten Corona-Fälle im Bodenseekreis seit Beginn der Pandemie bei 7.648. Als akute Infektionsfälle galten zu Wochenbeginn 419 Personen. 18 Menschen wurden im Zusammenhang mit Covid-19 stationär in den Kliniken im Landkreis behandelt. 

In der zurückliegenden Woche (Montag, 24. bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 56 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden. In dieser Zeit wurde 55 Mal eine Virusvariante (Mutation) labordiagnostisch nachgewiesen. Der höchste 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner wurde in der zurückliegenden Woche vom RKI mit 57,3 am Montag gemeldet. Es wurden zwei Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. 

Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen sind im Bodenseekreis insgesamt 104.159 Impfdosen verabreicht worden, davon 24.754 als Zweitimpfung. In der zurückliegenden Woche wurden im Landkreis 9.867 Impfungen verabreicht.

Aktuell gilt Status „unter 50“ und „Öffnungsschritt 1“

Im Bodenseekreis gilt seit Montag, 31. Mai 2021 der Inzidenz-Status „unter 50“ und damit ein weiterer Lockerungsschub für das öffentliche und private Leben. Laut der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes können sich damit ab Montag zehn Personen aus insgesamt drei Haushalten privat oder öffentlich treffen. Im Einzelhandel können auf einer bestimmten Ladenfläche nun mehr Personen als bisher eingelassen werden und die Testpflicht entfällt. Botanische Gärten, Bibliotheken, Galerien, Museen und weitere kulturelle Einrichtungen können ohne Auflagen öffnen. Es gelten jedoch weiterhin die Regelungen des „Öffnungsschritts 1“. Für Schulen gelten die entsprechenden Regelungen zum Schulbetrieb nach § 19 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab Dienstag, 1. Juni 2021.

Eine Änderung zu „Öffnungsschritt 2“ ist frühestens 14 Tage nach Erreichen des aktuell noch gültigen „Öffnungsschritts 1“ möglich, sofern der Durchschnitt der täglichen Inzidenzwerte unter dem Einstiegswert liegt. Das kann frühestens am Freitag, 4. Juni 2021 auf Basis der durch das RKI veröffentlichten Zahlen errechnet und dann bekanntgemacht werden. Inkrafttreten wäre dann am Folgetag.

Jugendarbeit mit Status „unter 35“

Da die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner am Montag am fünften Tag in Folge unter dem speziellen Schwellwert 35 lag, gilt ab Dienstag, 1. Juni 2021 im Landkreis der Status „unter 35“ für den besonderen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit. So regelt Paragraph 2 Abs. 5 der aktuellen CoronaVO KJA/JSA des Landes die Gruppenstärken und weitere Bedingungen für Angebote der der Jugendarbeit nach Paragraph 11 und 13 SGB VIII. 

Auf das öffentliche und private Leben hat der Status „unter 35“ aber KEINEN Einfluss, denn aktuell gibt es hierfür unterhalb 50 KEINEN Inzidenz-Schwellwert für weitere Öffnungsschritte. 

Um der dem Groß der Bevölkerung auch weiterhin einen nützlichen Blick auf den tagesaktuellen Inzidenz-Status im Landkreis und die damit zusammenhängenden Regelungen zu ermöglichen, steht daher die Anzeige auf der Internetseite des Landratsamts weiterhin auf „unter 50“ und zeigt zusätzlich den aktuell geltenden „Öffnungsschritt“ an.