Corona-Regeln im Bodenseekreis: Ab Samstag (5. Juni) „Öffnungsschritt 2“

Im Bodenseekreis gelten ab Samstag, 5. Juni 2021 die Regeln des „Öffnungsschritts 2“ entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Darüber hinaus haben weiterhin die zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten des Inzidenz-Status „unter 50“ Gültigkeit. Mit dem weiteren Lockerungsschub für das öffentliche und private Leben sind nun vor allem wieder mehr Aktivitäten in geschlossenen Räumen möglich, zum Beispiel Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Tanzschulen sowie Kulturveranstaltungen, Messen und Kongresse. Darüber hinaus können nun auch Wellnessbereiche und Saunen öffnen und es sind im Freizeitsport größere Gruppen möglich. Voraussetzung ist jeweils, dass tagesaktuelle negative Schnelltestergebnisse bei den Gästen vorgewiesen werden und es Hygienekonzepte für diese Bereiche gibt.

Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen für „Öffnungsschritt 2“ sowie den Inzidenz-Status „unter 50“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona . Hier zeigt das Landratsamt auch tagesaktuell den geltenden Öffnungs-Status sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Der aktuelle „Öffnungsschritt 2“ ist möglich, nachdem Schritt 1 vor 14 Tagen erfolgt ist und der Durchschnitt der täglichen Inzidenzwerte unter dem Einstiegswert vom 22. Mai liegt. Das Landratsamt hat die Erfüllung der Voraussetzungen am Freitag (4. Juni 2021) festgestellt und auf seiner Internetseite formell bekanntgemacht. Die neuen Regelungen entsprechend § 21 Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können somit am Folgetag (Samstag) in Kraft treten.

Das Land hat die Corona-Verordnung am Donnerstag (3. Juni 2021) erneut geändert. Hierdurch ergeben sich weitere Veränderungen im „Öffnungsschritt 2“, die ab Montag (7. Juni 2021) gelten. Ebenfalls ab 7. Juni 2021 können weitere Lockerungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eintreten. Bei fünftägiger Unterschreitung der 50er-Inzidenz kann am Montag (7. Juni 2021) auch „Öffnungsschritt 3“ in Kraft treten. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird das Landratsamt dies am Sonntag (6. Juni 2021) bekanntgeben.