Das Rad ist Sinnbild der Einheit, Symbol eines neuen Kreisbewusstseins.

Die Zahl der acht Speichen symbolisiert acht größere Flüsse und Bäche, die das Kreisgebiet durchqueren: Argen, Schussen, Rotach, Brunisach, Lipbach, Deggenhauser Aach, Salemer Aach, Seefelder Aach.
 
Auch gibt es im Kreis acht Verwaltungsgemeinschaften: Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang, Markdorf, Meersburg, Salem, Kressbronn a. B. und Meckenbeuren. 

Das kreisrunde Rad über dem See ergibt, wie ein „redendes“ Wappen, das Wortspiel vom „Bodensee-Kreis“. Als Symbol der Sonne weist das goldene Rad auf das milde Seeklima hin, die heraldische Farbe Gold erinnert an die golden wogenden Ährenfelder, an die goldgelb reifenden Äpfel und Trauben.

Der gewellte Schildfuß steht für das Wasser als prägendes geografisches Element.
 

Wer darf das Kreiswappen verwenden?

Das Wappen des Bodenseekreises ist ein Hoheitszeichen. Es darf nur vom Landratsamt und Einrichtungen des Landkreises geführt werden. Das Wappen offiziell zu führen, bedarf der Zustimmung des Landratsamts. Zu Illustrationszwecken darf das Wappen natürlich abgebildet werden. Es darf jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine Veröffentlichung, ein Produkt oder Institution des Bodenseekreises handelt. Ansprechpartner für Fragen hierzu ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts