Blauzungenkrankheit

Mit Wirkung vom 21.06.2021 wurden weite Teile Baden-Württembergs, darunter auch der Bodenseekreis, von der EU als frei von der Blauzungenkrankheit anerkannt. Aus Betrieben in der freien Zone ist das ungehinderte Verbringen bzw. der Handel von Rindern, Schafen und Ziegen wieder ohne Beschränkungen möglich. Eine Übersichtskarte über die freien Gebiete finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Räum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) vom 28.06.2021 (siehe rechts).

Vor dem Hintergrund eines nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen empfiehlt das MLR weiterhin dringend die Durchführung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und BTV 8.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrer Betreuungstierärztin oder ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.

Laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL wird es 2022 wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen geben. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 Euro und bei Schafen 0,25 Euro pro Impfvorgang erstatten. Ebenso unterstützt das Land Baden-Württemberg die Impfung bei Rindern mit 0,50 Euro, bei Schafen mit 0,25 Euro und bei Ziegen mit 0,40 Euro pro Impfvorgang.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen verbunden sein kann. Ihr Verlauf kann mild bis sehr stark sein und zum Tod der infizierten Tiere führen. Die Übertragung dieser Tierseuche erfolgt ausschließlich über Stechmücken (sog. Gnitzen), nicht von Tier zu Tier. Die Krankheit befällt insbesondere Schafe und zum Teil auch Rinder, aber auch andere Haus- und Wildwiederkäuer. Das Virus ist für den Menschen nicht ansteckend, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht.

Weitere Informationen können beim Veterinäramt unter der Tel.: 07541 204-5177 erfragt werden.