Die Europawahlen finden gemäß dem Europawahlgesetz (EuWG) alle fünf Jahre statt. Das Wahlgebiet für den Bodenseekreis umfasst den ganzen Landkreis. Wahlberechtigt sind, sofern sie die Voraussetzungen des § 6 EuWG erfüllen, alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben.

Die Wahlergebnisse des Bodenseekreises bei der Europawahl 2019 finden Sie auf der Seite Europawahl 2019.

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