Abfallgebühren für Haushalte im Bodenseekreis

Der Bodenseekreis erhebt die Abfallgebühren in Form einer personenabhängigen Haushaltsgebühr und einer Restmüll-/Behältergebühr.

Auf Antrag besteht die Möglichkeit, dass mehrere Haushalte auf einem Grundstück die Abfallbehälter gemeinsam nutzen und sich die Behältergebühr teilen - dies wird dann als Abfallgemeinschaft bezeichnet. In größeren Wohnanlagen kann diese gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern vom Eigentümer bzw. der Eigentümerversammlung vorgeschrieben werden.

Haushaltsgebühr

Die Haushaltsgebühr beinhaltet Kostenanteile aller Leistungen des Abfallwirtschaftsamtes, die nicht mit der Restmüllabfuhr zusammenhängen, also beispielsweise die Sperrmüll-, Altmetall-/Elektrogeräte-, Gartenanfall- und Holzsammlungen, die stationären Problemstoffsammlungen, die Wertstoffhöfe, die Abfallberatung, die Altpapierverwertung, die Sanierung und Überwachung von Altdeponien und auch die Sammlung und Verwertung von Bioabfall. (Eigenkompostierer erhalten daher ggf. eine Ermäßigung auf die Haushaltsgebühr)

Diese Gebühr errechnet sich anhand der beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz gemeldeten Mitglieder eines Haushalts. Hierbei werden auch Kinder und Personen mit Nebenwohnsitzen voll eingerechnet.

Die Degression der Haushaltsgebühr (abnehmender Anstieg der Haushaltsgebühr mit Zunahme der Haushaltsgröße) orientiert sich an den von der Rechtsprechung geforderten Richtlinien für die Abfallgebührenerhebung.

Die Gebührensätze seit 1. Januar 2021

1-Personenhaushalt   82,00 Euro
2-Personenhaushalt 126,00 Euro
3-Personenhaushalt 135,00 Euro
4-Personenhaushalt 138,00 Euro
5- u. mehr Personenhaushalt 143,00 Euro

Inklusive 14-tägiger Entleerung der Biotonne.

 Für den Bereich der Stadt Überlingen gibt es aufgrund abweichender Leistungs- und Vertragsbedingungen Zuschläge auf die Jahresgebühr je nach Haushaltsgröße: 

1-Personenhaushalt   91,00 Euro
2-Personenhaushalt 140,00 Euro
3-Personenhaushalt 150,00 Euro
4-Personenhaushalt 153,00 Euro
5- u. mehr Personenhaushalt 159,00 Euro

Inklusive wöchentlicher Entleerung der Biotonne.

Behältergebühr

Die Behältergebühr ist der "verbrauchsabhängige" Anteil der Abfallgebühr im Bodenseekreis. Wer viel Abfall erzeugt und einen größeren Behälter benötigt, muß hierfür mehr bezahlen. 

In der Behälter­gebühr enthalten sind die Kostenanteile, die direkt mit der Restmüll­abfuhr zusammen­hängen, also beispielsweise die Kosten für Fahrzeuge und Personal, für Stellung, und Reparatur der kreiseigenen Abfall­behälter, für die Sicherstellung des Betriebs des Entsorgungs­zentren Weiherberg, Überlingen und Tettnang ... Wichtig: Mit der Behälter­gebühr wird der Behälter nicht "gekauft", sondern die mit der Abfuhr der Restmüll­behälter verbundenen Kosten abgerechnet. Sämtliche Behälter im Abfuhr­gebiet bleiben im Eigentum des Landkreises - und werden bei Defekten u. ä. ersetzt. 

Nach unten begrenzt ein Mindest­volumen von 5 Litern vorzuhaltendes Behälter­volumen je Haushalts­mitglied und Woche die Wahlmöglichkeiten. Dies soll sicherstellen, daß stets ein ausreichendes Behältervolumen zur Verfügung steht. (Das durchschnittlich vorgehaltene Behältervolumen je Person und Woche beträgt derzeit im Bodenseekreis übrigens knapp 12 Liter). 

Der kleinstmögliche für Haushalte wählbare Abfallbehälter ist der 60-Liter-Restmüll­behälter mit 4-wöchentlicher Entleerung, der größte ist der 1,1 m³ Container mit 14-täglicher Entleerung. Dazwischen gibt es eine Reihe von wählbaren Varianten.

Behältergrößen und -gebühren seit 1. Januar 2021

60 Liter

Restmüll: 14-tägige Leerung 48,00 Euro / Jahr
Restmüll: 4-wöchige Leerung 24,00 Euro / Jahr  
Bioabfall: 14-tägige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten
Papier: 4-wöchige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten

80 Liter

Restmüll: 14-tägige Leerung

64,00 Euro / Jahr

Restmüll: 4-wöchige Leerung 32,00 Euro / Jahr  
Bioabfall: 14-tägige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten
Papier: 4-wöchige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten

120 Liter

Restmüll: 14-tägige Leerung 96,00 Euro / Jahr
Bioabfall: 14-tägige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten
Papier: 4-wöchige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten

240 Liter

Restmüll: 14-tägige Leerung 192,00 Euro / Jahr
Bioabfall: 14-tägige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten
Papier: 4-wöchige Leerung in Haushaltsgebühr enthalten

1,1 m³

   
Restmüll: 14-tägige Leerung

880,00 Euro / Jahr  

Restmüll: wöchentliche Entleerung 1760,00 Euro/Jahr
Bioabfall: 14-tägige Entleerung in Haushaltsgebühr enthalten
Papier:  4-wöchige Entleerung in Haushaltsgebühr enthalten

Kontakt

Fragen zu den Abfallgebühren, Behältergrößen, Behälterbestellung, -tausch oder -abholung

Tel.: 07541 204-5100
Fax: 07541 204-8817
Mail: abfallgebuehr@bodenseekreis.de

Fragen zu den Deponiegebühren 

Tel.: 07541 204-5199
Fax: 07541 204-8817
Mail: abfallberatung@bodenseekreis.de