Schwebstaubteilchen sind luftgetragene feste und/oder flüssige Teilchen, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern in der Atmosphäre teils über weitere Strecken transportiert werden.

Dabei wird zwischen großem Staub und kleinen Staubpartikeln, so genanntem Schwebstaub, unterschieden.

Die großen Staubpartikel setzen sich aufgrund ihres Gewichtes rasch ab, d. h. sie werden in der Luft nur über kurze Strecken transportiert. Hingegen können die kleinen Schwebstaubpartikel, der so genannte Feinstaub, über größere Entfernungen verfrachtet werden.
 

Schwebstaub10 µm Filterung durch Nasen-Rachenraum
PM10<10 µmPartikel gelangen bis tief in die Lungen
PM 2,5<2,5 µmin die stark durchbluteten Lungenbläschen
Ultrafeine PM<0,1 µmdurchdringen Lungenschleimhaut und gehen ins Blut

 
Feinstaub wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Dieselruß als Bestandteil von Feinstaub ist sogar als krebs­erregend eingestuft, Teile des Feinstaubs (PM 2,5) weisen durch ihre Lungengängigkeit und die anhaftenden Stoffe wie Schwermetalle ebenfalls ein krebserregendes Potential auf. Atemweginfektionen und andere Erkrankungen der Atemwege durch die übrigen Schadstoffe sind ebenfalls zu nennen.

Verschärfte Immissionswerte bei Feinstaub haben die Diskussion um Luftschadstoffe erneut entfacht. Seit 01.01.2005 gelten nach der Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihren Tochterrichtlinien ein Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub (PM 10) von 50 µg/m³ (Tages-Mittel) sowie ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Dieser Wert darf nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Weitere Informationen

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW):
www.lubw.baden-wuerttemberg.de