Nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung bedarf jeder Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Dies gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Für die Durchführung von Transporten, die allein durch die Ladung eine Überbreite (mehr als 2,55 m), Überhöhe (mehr als 4,00 m) oder Überlänge aufweisen, ist eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis erforderlich (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO).

Online-Antragsverfahren VEMAGS®

VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) ist das bundeseinheitliche Programm zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Hier werden alle erforderlichen Daten durch die Antragsteller online eingegeben. Auch die Bearbeitung durch die Verwaltung wird dann vollständig online erledigt. Am Ende steht ein digitaler Genehmigungsbescheid, den auch die Polizei als Kontrollbehörde jederzeit einsehen kann.

Wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von der hierfür zuständigen Stelle.

Zuständigkeiten

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts ist für Firmen und Personen zuständig, die Ihren Betriebssitz/Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde haben oder dessen Transporte in einer kreisangehörigen Gemeinde beginnen oder enden.

Gebühren

Diese richten sich nach Umfang und Aufwand für die zu erteilende Genehmigung (Gebührenrahmen GebOst 10,20 bis 511,00 Euro).

Straßenverkehrsbehörde

Telefon
+49 7541 204 3226
Fax
+49 7541 204 4226
Zimmer
G 232, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5779
Fax
+49 7541 204 7779
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen