Der Bodenseekreis leistet als so genannte Optionskommune die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus einer Hand auf kommunaler Ebene. Das bedeutet, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II im Jobcenter des Landratsamts betreut werden. Das Jobcenter bietet Beratung, Leistungssachbearbeitung und Vermittlung in Arbeit für Langzeitarbeitssuchende (Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II) und deren im Haushalt lebenden Angehörige an. Ebenso finden hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nicht ausreichendem Einkommen den richtigen Ansprechpartner. Im Jobcenter des Bodenseekreises kümmern sich rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diese Belange.

Die Teams des Jobcenters sind nach Zielgruppen und Regionen organisiert und sorgen somit für eine gute Leistungserbringung an die Leistungsberechtigten und für deren Vermittlung in Arbeit, in Qualifizierungsmaßnahmen oder in Arbeitsgelegenheiten. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Hilfen zur Eingliederung in Arbeit werden aufeinander abgestimmt. Insbesondere liegt der Fokus auf der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und der Integration von zugewanderten Personen in den regionalen Arbeitsmarkt durch beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Weitere Schwerpunkte sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Großer Wert wird im Jobcenter des Bodenseekreises auf die Zusammenarbeit mit der heimischen Wirtschaft gelegt. Es ist unser Ziel, durch Kenntnis der Betriebe vor Ort und deren Bedürfnisse für eine passgenaue und schnelle Vermittlung zu sorgen. Unser Team der Arbeitsvermittlung ist aus diesem Grund in Regionen eingeteilt und die Betriebe haben somit einen festen Ansprechpartner im Jobcenter.

Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung von Arbeitsuchenden durch das Fallmanagement in den Zielgruppen:
    • Jugendliche und junge Erwachsene (U 25)
    • Personen zwischen 25 und 49 Jahren
    • Ältere Leistungsberechtigte (Ü 50)
    • Allein Erziehende und Familien mit Kindern - Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Personen mit Migrationshintergrund
    • Personen mit beruflichem Rehabilitationsbedarf
    • Selbstständige
  • Eingliederungsmaßnahmen
  • Arbeitsvermittlung
  • Beratung von Unternehmen bei der Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften, Qualifizierung, Praktikum, finanzieller Förderung, Demographie, altersgerechter Personalpolitik
  • Bearbeitung und Zahlung von Leistungen für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und bestimmte besondere Bedarfe - das so genannte Arbeitslosengeld II
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Unterstützungsnetz für Alleinerziehende im Bodenseekreis (UNA)

Jobcenter

Sekretariat

Tel.: 07541 204-5724
Fax: 07541 204-7724
jobcenter@bodenseekreis.de

Beratungsstelle

Bei Fragen zur Antragstellung bzw. zum Antragsverlauf wenden Sie sich bitte an:
Tel.: 07541 204-0
jobcenter@bodenseekreis.de

Weitere Informationen

zum Thema "Jobcenterreform" unter Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de