Das Amt für Migration und Integration soll dazu beitragen, dass Flüchtlinge und Migranten schneller und besser integriert werden. Schwerpunkt ist neben der Erstunterbringung, der Förderung von Sprachkompetenz und ehrenamtlicher Arbeit sowie der Extremismus-Prävention auch die Zusammenarbeit mit Jobcenter und Arbeitsagentur.
Aufgaben
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz und anderen gesetzlichen Regelungen sowie für Einbürgerungen zuständig. Im Einzelnen sind dies u. a.:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Duldung
- Freizügigkeit
- Arbeitserlaubnis
- Asylverfahren
- Integrationskurse
- Verpflichtungserklärungen
Leistungen und Unterbringung für Asylbewerber
Leistungen und Sachleistungen zum Lebensunterhalt sowie die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
Weitere Informationen
Amt für Migration und Integration
Telefon Assistenz
+49 7541 204 5099