Die Mitarbeiter des Straßenbauamts und der dazugehörenden Straßenmeistereien in Überlingen, Markdorf und Tettnang sorgen dafür, dass die Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen sowie Radwege im Bodenseekreis im bestmöglichen Zustand zur Verfügung stehen. Insgesamt pflegen und unterhalten sie rund 660 Straßenkilometer. Außerdem wird durch Um-, Aus-, und Neubaumaßnahmen die Straßenverkehrsinfrastruktur im Bodenseekreis stetig verbessert, um den Verkehr flüssiger zu gestalten.
Aufgaben
Planung von Kreisstraßen
Ziel der Planer des Straßenbauamtes ist es, die Straßenverkehrsinfrastruktur im Bodenseekreis stetig zu verbessern und durch Verkehrsbündelung und Entlastung der Wohnbereiche die Lebensqualität zu bewahren:
- Neu-, Aus- und Umbauplanungen von Kreisstraßen
- Planung und Entwurf von Geh- und Radwegen sowie Amphibienschutzanlagen an Kreisstraßen
- Planung von Ingenieurbauwerken an Kreisstraßen
- Vermessung
- Grunderwerbsangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen
- Umweltverträglichkeitsstudien
- Betreuung von Genehmigungsverfahren
Neubau von Kreisstraßen
Das Straßenbauamt hat das Ziel, die Kreisstraßenbaumaßnahmen im Bodenseekreis möglichst wirtschaftlich und termingerecht durchzuführen. Bei der Bauabwicklung achten wir darauf, die Störungen des laufenden Verkehr und der Anwohner so verträglich wie möglich zu gestalten:
- Bauleitung
- Ausschreibung, örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung für Straßenbaumaßnahmen des Kreises.
- Bauwerkssanierung, Planung und Durchführung
- Planung konstruktiver Ingenieurbau
Betrieb und Unterhaltung
Unser Ziel ist es, die Substanz der vorhandenen Straßenverkehrsinfrastruktur zu erhalten und den Verkehrsteilnehmern in stets verkehrssicherem Zustand bereit zu stellen:
- Betrieb und Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Winterdienst, Entwässerungseinrichtungen, Fahrbahnschäden, Grünpflege, Felssanierung, usw.)
- Erneuerung von Fahrbahndecken an Kreisstraßen
- Verkehrstechnische Ausstattung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Lichtsignalanlagen, Wegweisung, Beschilderung, Markierung, Schutzeinrichtungen)
- Anbaurecht im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- Abwicklung von Schadensfälle an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Straßenbauamt
- Telefon
- +49 7541 204 5212
- Fax
- +49 7541 204 8820
- strassenbauamt@bodenseekreis.de
- Zimmer
- G 213, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen