Im Zentrum der Standortentwicklung für das Landratsamt Bodenseekreis steht der inzwischen durchgeführte Architekturwettbewerb. Er ist ein Teilabschnitt innerhalb des komplexen Entscheidungsprozesses.

Machbarkeitsprüfung

Am 28. September 2015 erteilt der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages den Auftrag, einen städtebaulichen Wettbewerb vorzubereiten. Dieser Auftrag ergeht am 12. April 2016 an das Stuttgarter Büro Stadt Land Plan, das daraufhin mehrere Machbarkeitsstudien erstellt, die unter anderem die maximale Bebaubarkeit der verfügbaren Bauflächen prüfen, den Flächen- und Raumbedarf ermitteln, dessen prinzipielle Umsetzbarkeit klären und schließlich den Investitionsrahmen beschreiben. Diese Studien werden mit der Stadtverwaltung Friedrichshafen abgestimmt und weiterentwickelt.

Der Weg zum Wettbewerb

Im Juni 2019 werden die Varianten der Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat Friedrichshafen vorgestellt. Dabei beschließt dieser über maximale Bauhöhen und fordert ein Grünkonzept sowie die Einbindung des kommunalen Gestaltungsbeirats. Zeitgleich installiert der Kreistag eine begleitende Arbeitsgruppe, in die jede Fraktion eine Rätin oder einen Rat entsendet. Der Kreistag beschließt in seiner Sitzung am 20. November 2019, basierend auf der Machbarkeitsstudie, einen Auslobungstext für den geplanten Ideenwettbewerb zu erstellen. Dabei arbeitet die Kreisverwaltung mit dem Büro Stadt Land Plan zusammen und stimmt die Inhalte mit der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem Gestaltungsbeirat sowie im Januar 2020 mit dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen ab. Am 28. Mai 2020 dann beauftragt der Kreistag die Verwaltung dann mit der Durchführung des zweiphasigen, nicht-offenen Architektur-Wettbewerbs. Dieser basiert auf den seit 2013 geltenden Richtlinien für Planungswettbewerbe und sieht die EU-weite Bekanntmachung vor.

Einladung und Losverfahren

Der Wettbewerb ist auf 25 Teilnehmer beschränkt, wobei sieben Büros direkt eingeladen werden. Diese im Preisrichtervorgespräch bestimmten Einladungen basieren auf den historischen Leistungen der Büros – also auf den bislang realisierten Gebäuden – und den Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit. Auch ein regional ansässiges Büro befindet sich unter diesen sieben, direkt eingeladenen Teilnehmern. Auf die weiteren 18 offenen Positionen können sich Architekturbüros aus ganz Europa bewerben, sofern sie über Referenzen und Erfahrungen verfügen, die mit den Planungsleistungen des Friedrichshafener Bauvorhabens vergleichbar sind. Jungen, nach 2015 gegründeten Büros stehen hier drei Plätze zur Verfügung. Bereits in der Wettbewerbsphase gilt es, Landschafts- und Gartenplaner zur Gestaltung der Freibereiche direkt einzubeziehen. Über die Vergabe dieser 18 Plätze entscheidet ein Losverfahren. Die gesamten Rahmenbedingungen und auch die Durchführung entsprechen den Vergaberichtlinien für Planungswettbewerbe.

Erste Wettbewerbs-Phase

In der ersten Phase geht es darum, ein städtebauliches Bebauungskonzept für das Planungsgebiet an der Glärnischstraße zu entwickeln. Dies bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Stadt. Von den 25 zugelassenen Planungsbüros reichen 19 einen Beitrag ein. Das am 2. Oktober 2020 tagende Preisgericht wählt sieben Arbeiten für die direkt anschließende zweite Phase des Wettbewerbs aus. Das Preisgericht mit 13 stimmberechtigten Personen setzt sich aus renommierten Architektinnen, Vertretern des Kreistages, der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung zusammen. Ihre Berufung erfolgt durch die Arbeitsgruppe des Kreistages.

Das Preisgericht

Sach- und Fachpreisrichter, bestimmt durch die Arbeitsgruppe des Kreistags:

  1. Herr Landrat Lothar Wölfle
  2. Herr Oberbürgermeister Andreas Brand, Stadt FN/EBM Dr. Stefan Köhler
  3. Herr Manuel Plösser, Kreisrat CDU
  4. Frau Andrea Rehm, Kreisrätin Bündnis 90/Die Grünen
  5. Herr Robert Scherer, Kreisrat FW
  6. Herr Norbert Zeller, Kreisrat SPD
  7. Herr Detlev Gallandt, Kreisrat AfD (Stellvertreter)
  8. Herr Gerhard Brugger, Kreisrat FDP (Stellvertreter)
  1. Herr Dipl. Ing. Architekt Wolfgang Riehle, Vorsitz 
  2. Herr Prof. Dipl. Ing. Architekt Jörg Aldinger
  3. Herr Prof. Dipl. Ing. Architekt Arno Lederer
  4. Herr Prof. Dipl. Ing. Architekt Jens Wittfoth
  5. Frau Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin Andrea Gebhard (Gestaltungsbeirat Stadt FN)
  6. Herr Dipl. Ing. Architekt Klaus Sauter, Amtsleiter Stadtplanung und Umwelt Stadt FN
  7. Herr Dipl. Ing. FH Architekt, Dipl. Wirtsch. Ing. FH Harald Betting, Amtsleiter Bau- und Liegenschaftsamt Landratsamt Bodenseekreis
  8. Frau Dipl. Ing. FH Landschaftsarchitektin Ursula Hochrein, München (Stellvertreterin)
  9. Herr Dr. Ing. Architekt Eckart Rosenberger (Stellvertreter)
  10. Ein Vertreter der Kammergruppe Bodenseekreis (Stellvertreter)

Zweite Wettbewerbs-Phase

Die zweite Phase, der eigentliche Realisierungswettbewerb, beginnt im November 2020. Dabei geht es um die Vertiefung des städtebaulichen Konzepts aus der ersten Phase – sowie um die Konkretisierung der Planungen für die Neubauten der ersten beiden Bauabschnitte. Alle sieben Büros der ersten Phase legen Entwürfe und Modelle vor. Am 12. Februar 2021 tritt das personell identisch besetzte Preisgericht erneut zusammen, beschließt die Zulassung aller Einreichungen und ermittelt schließlich vier Preisträger.In den zwei Bewertungsrundgängen gilt es neben der Qualität der städtebaulichen Planung auch die Gebäudeplanung selbst zu beurteilen, darunter auch das energetische Konzept, die Nutzungsflexibilität, die innenräumliche Qualität sowie die der Freiräume. Da es sich um separate Gebäudekomplexe handelt, werden die Bauabschnitte 1, 2 und 3 getrennt betrachtet.

Wettbewerbs-Entwürfe

Nach dem Wettbewerb

Das Wettbewerbsresultat ist zunächst eine Empfehlung aus architektonischer Sicht und ein Schritt hin zur Entscheidung, des Kreistages, welches Konzept letztlich realisiert werden soll. Die Grundlage des Verfahrens bildet die „Vergabeordnung für öffentliche Aufträge“ (VgV), die dem Ergebnis des Wettbewerbs maximal 50 Prozentpunkte von 100 möglichen zuweist. Die weiteren 50 Punkte vergibt die Facharbeitsgruppe des Kreistags und der Kreisverwaltung im Verhandlungs- und Bewertungsverfahren. Bis zu 20 Punkte sind für die Bearbeitung der im Wettbewerb angesprochenen Kritikpunkte möglich, 15 Punkte für Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Kosten- und Terminplanung. Mit zehn Punkten steht die Leistungsfähigkeit des Projektteams und mit fünf Punkten das Honorarangebot in der Gewichtungsmatrix, die im Auslobungstext formuliert ist. Die getrennt für die Bauabschnitte 1 und 2 zu erstellende Bewertung basiert auf intensiven Gespräche zwischen dem Auftraggeber und den vier bestplatzierten Architekturbüros. Letztlich geht es darum, jenen Preisträger zu ermitteln, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für die sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.

Bewertungs- und Verhandlungsverfahren

Das an den Wettbewerb anschließende europaweite Verhandlungsverfahren wurde mit den ersten drei Preisträgern geführt, da der vierte Preisträger von einer weiteren Beteiligung am Verfahren Abstand genommen hat. In den Bietergesprächen haben die ersten drei Preisträger ihre auf der Basis der Kritik des Preisgerichtes weiterentwickelten Wettbewerbsentwürfe für die Bauabschnitte 1 und 2 vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Themen der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umwelteigenschaften, Kosten- und Terminplanung angesprochen. Von den Büros wurden auch die durch die Assmann Gruppe berechneten Investitions- und Lebenszykluskosten plausibilisiert und weitestgehend bestätigt. Letztendlich wurde auch das Projektteam vorgestellt und die Leistungsfähigkeit anhand bereits erbrachter Baulaufgaben aufgezeigt.

Nach intensiver Diskussion der Vorzüge und Nachteile der Entwürfe wurde durch die Arbeitsgruppe des Kreistages folgende Wertung vorgenommen, die auch den Beschluss des Preisgerichts aus dem Wettbewerb wiederspiegelt:

Der Kreistag hat entschieden

Entsprechend der Angebotswertungen im Bewertungs- und Verhandlungsverfahren hat der Kreistag am 22. Juli 2021 beschlossen:

  • Die Bebauung des Bauabschnitt 1 soll auf der Basis des Entwurfs der Arge Harris und Kurrle Architekten und Glück Landschaftsarchitektur Stuttgart erfolgen.
  • Die Bebauung des Bauabschnitt 2 soll auf der Basis des Entwurfs der Wulf Architekten mit Landschaftsarchitekten Jetter, Stuttgart erfolgen.

Damit stehen die Planungs-Entwürfe für die Standortentwicklung fest. Mit diesen beantragt die Kreisverwaltung bei der Stadt Friedrichshafen, den Bebauungsplan so aufzustellen, dass die Entwürfe realisierbar sind. Über den Bebauungsplan entscheidet der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen.

Meilensteine

2012
Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung eines Fachgutachtens zu den Sanierungs- und Entwicklungspotenzialen des Landratsamts-Altbau

Juni 2013
Fertigstellung Sanierungsgutachten

Oktober 2014
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

  • Vorstellung der Idee einer modularen Bebauung
  • Beschluss: Abstimmung mit der Stadt, zum Erwerb der gepachteten Fläche des Parkplatzes zur Einbeziehung in eine Gesamtplanung

Mai 2015
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

  • Erarbeitung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten gemäß dem modularen Entwicklungskonzept und Abstimmung mit der Stadt

September 2015
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

  • Beschluss: Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs und Einleitung eines Bewerbungsverfahrens zur Auswahl geeigneter Architekturbüros

April 2016
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik:

  • Beauftragung Machbarkeitsstudie für die bauliche Entwicklung am Standort

20. November 2019
Sitzung des Kreistags:

  • Beauftragung der Verwaltung durch den Kreistag das Wettbewerbsverfahren einzuleiten und auf Grundlage der Machbarkeitsstudie den Auslobungstext zu erarbeiten
  • Stufenweise Vorbereitung des Städtebaulichen Wettbewerbs
  • Einleitung des Bewerbungsverfahrens geeigneter Architekturbüros

November 2019 bis Februar 2020

  • Ausarbeitung des Entwurfs der Auslobung und des Wettbewerbsverfahrens
  • Abstimmung mit der Stadt Friedrichshafen und der Architektenkammer
  • Vorbesprechung mit dem Preisgericht

30. März 2020

  • Beschluss des Kreistags zur Ausschreibung des Wettbewerbs
  • Veröffentlichung der Ausschreibung
  • EU-weite Bekanntmachung des Wettbewerbs

Mai 2020

  • Ende der Bewerbungsfrist
  • Sichtung der Bewerbungen
  • Auslosung der restlichen Teilnehmer
  • Ausgabe der Unterlagen an alle Teilnehmer

Juli 2020

  • Bearbeitungszeit 1. Phase
  • Abgabe der Modelle und Pläne

Ende Oktober 2020

  • Vorprüfung der abgegebenen Wettbewerbsbeiträge
  • Sitzung Preisgericht 1. Phase

Mitte November 2020

  • Sitzung des Preisgerichts 1. Phase
  • Entscheidung über die Teilnehmer der 2. Phase

Februar 2021

  • Abgabe der Planungen und Modelle
  • Vorprüfung der abgegebenen Wettbewerbsbeiträge
  • Sitzung Preisgericht 2. Phase

29. März 2021
Kreistagssitzung mit öffentlicher Vorstellung der Ergebnisse

April 2021
Gemeinderatssitzung zum Ergebnis

Mai 2021
Bewertungs- und Verhandlungsverfahren

Juli 2021
Kreistagssitzung mit Beschlussempfehlung an die Stadt Friedrichshafen zur Schaffung von Baurecht

Bau- und Liegenschaftsamt