Für die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten sind Fallmanagerinnen und Fallmanager verantwortlich. Ziel ist eine schnellstmögliche und dauerhafte (Wieder-) Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt.
Bereits direkt nach der Antragstellung kann ein Unterstützungsangebot erfolgen.
- Im Rahmen des Erstgesprächs werden Stärken herausgearbeitet und besprochen und die weiteren Maßnahmen (z.B. berufliche Orientierung, Bewerbungsunterlagen erstellen, Sprachkurs) geplant.
- Schriftlich fixiert werden Eingliederungsmaßnahmen in einer Teilhabevereinbarung, in der auch Rechte und Pflichten von beiden Seiten benannt werden.
- Der weitere Eingliederungsverlauf wird in regelmäßigen Abständen gemeinsam besprochen und modifiziert bei Bedarf werden weitere/andere Unterstützungsangebote vereinbart.
Wenn eine Arbeitsaufnahme erfolgen soll, kann die Arbeitsvermittlung des Jobcenters diesen Prozess unterstützen.
Veränderungen in den Lebenslagen der Kunden sind dem Jobcenter mitzuteilen.
Jobcenter
- Telefon
- +49 7541 204 5160
- Fax
- +49 7541 204 7160
- barbara.mayer@bodenseekreis.de
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- +49 7541 204 5714
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- felix.mueller@bodenseekreis.de
- Telefon
- +49 7541 204 3119
- Fax
- +49 7541 204 4119
- sarah.waedt@bodenseekreis.de
Informationen
- zusammengefasste Infos zu Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchlinge
- Erklärfilm zur Eingliederungsvereinbarung
- Erklärfilm zum Meldetermin