Für die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten sind Fallmanagerinnen und Fallmanager verantwortlich. Ziel ist eine schnellstmögliche und dauerhafte (Wieder-) Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt.

Bereits direkt nach der Antragstellung kann ein Unterstützungsangebot erfolgen.

  • Im Rahmen des Erstgesprächs werden Stärken herausgearbeitet und besprochen und die weiteren Maßnahmen (z.B. berufliche Orientierung, Bewerbungsunterlagen erstellen, Sprachkurs) geplant.
  • Schriftlich fixiert werden Eingliederungsmaßnahmen in einer Teilhabevereinbarung, in der auch Rechte und Pflichten von beiden Seiten benannt werden.
  • Der weitere Eingliederungsverlauf wird in regelmäßigen Abständen gemeinsam besprochen und modifiziert bei Bedarf werden weitere/andere Unterstützungsangebote vereinbart.

Wenn eine Arbeitsaufnahme erfolgen soll, kann die Arbeitsvermittlung des Jobcenters diesen Prozess unterstützen.

Veränderungen in den Lebenslagen der Kunden sind dem Jobcenter mitzuteilen.

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