Der Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung liegt in der dauerhaften und nachhaltigen Vermittlung in den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Hierbei können, je nach Bedarf, verschiedene Maßnahmen zum Einsatz kommen. Eingliederungsmaßnahmen können sein:

  • Aktivierungshilfen, z.B. Bewerbungstraining
  • Weiterbildungen und Qualifizierungen
  • Sprachkurse und Kombikurse
  • Unterstützungen bei einer Ausbildung (ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung)
  • Arbeitsgelegenheiten
  • Einstiegsgeld

Zusätzlich wird im Rahmen des übergreifenden Netzwerks auf Unterstützung durch weitere Ämter zurückgegriffen:

  • Sicherstellung der Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung
  • „Jugendberufsagentur“

Vor der Arbeitsaufnahme ist es für Migrantinnen und Migranten in den meisten Fällen sinnvoll, sich zuerst im Rahmen eines Sprachkurses grundlegende Sprachkenntnisse anzueignen.

Auf der Seite des BAMF werden sämtliche Informationen zum Sprachkurs zusammen gefasst.