Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Die Niederlassungserlaubnis wird Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraufenthaltszeiten in der Bundesrepublik Deutschland nötig. Außerdem können hochqualifizierte Fachkräfte ggf. eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist an die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gebunden. Vor Erteilung der Niederlassungserlaubnis bedarf es einer Antragstellung. Je nach Einzelfall werden verschiedene Unterlagen für die Bearbeitung benötigt. Antragsformulare gibt es auf dieser Seite sowie beim Ausländeramt und in den Gemeindeverwaltungen. Wir empfehlen, vor Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Ansprechperson des Ausländeramtes zu halten.

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