Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch alle Akteure im Bodenseekreis stellen.
 
Der präventive Ansatz steht im Vordergrund. Daher haben sich die Fachkräfte und Ehrenamtlichen im Landkreis darauf verständigt, in ihrem alltäglichen Handeln von einer Kindeswohlförderung auszugehen, die den Kinderschutz garantiert, falls er erforderlich wird.
 
Auf den nachfolgenden Seiten wird Ihnen im Handbuch das Konzept des Landkreises sowie die Vorgaben zur Umsetzung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a SGB VIII) vorgestellt.