Wer kann Versorgung erhalten?
Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die
- von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
- auf Grund dieses Gesetzes (IFSG) angeordnet wurde,
- gesetzlich vorgeschrieben war oder
- auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
eine gesundheitliche Schädigung (Impfschaden) erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.
(Rechtsgrundlage: §§ 60 - 68 Infektionsschutzgesetz)
Welche Leistungen kann man erhalten?
Die Versorgung umfasst Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren und weitere Leistungen.
Antragstellung
Die Gewährung von Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz ist abhängig von einer Antragstellung. Der Antrag ist beim Landratsamt - Versorgungsamt schriftlich einzureichen. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Stadt/Gemeinde abgegeben werden.
Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt.
Ansprechpartner
der gemeinsamen Dienststelle mit dem Landratsamt Ravensburg
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Denda
Tel.: 0751 85-3394
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Kaufmann
Tel.: 0751 85-3395