Die Infektion wird hervorgerufen durch mikroskopisch kleine Milbenweibchen, die in der Haut Gänge bohren und dort Eier ablegen. Jeder Mensch kann von Milben befallen werden. Diagnose und Behandlung müssen durch einen (Fach-)Arzt/Ärztin erfolgen. Als allergische Reaktion auf die Milben und deren Stoffwechselprodukte treten Juckreiz und Hautausschlag bei erstmaligem Befall erst nach etwa 2 - 5 Wochen auf, bei erneutem Befall schon nach 1 - 4 Tagen und bestehen nach Abtötung der Milben noch einige Tage weiter.

Übertragung

  • Fast ausschließlich durch engen körperlichen Kontakt (z. B. Familie, Alten- und Krankenpflege, unter Kindern).
  • Selten über Kleidungsstücke und Bettwäsche.
  • Durch den späten Ausbruch der Krankheit wochenlange Ansteckungsgefahr.

Krankheitsbild

  • Starker Juckreiz und Hautausschlag.
  • Manchmal nachfolgend generalisierter Hautausschlag (Allergie).
  • Selten: „Scabies crustosa“ (hochansteckende Form).

Behandlung

  • Behandlung nach ärztlicher Anordnung (z. B. mit antiscabiotischer Creme).
  • Vor dem Zubettgehen ganze Körperoberfläche ab Unterkiefer und hinter den Ohren abwärts behandeln - besonders unter den Fingernägeln. Mindesteinwirkdauer beachten.
  • Nach ärztlicher Absprache ggf. Wiederholung (in der folgenden Nacht und in weiteren Nächten und nach 7 - 10 Tagen).
  • Alternativ steht seit Februar 2016 auch eine Therapie in Tablettenform zur Verfügung.

Kontaktpersonen

  • Ärztliche Untersuchung aller engen Kontaktpersonen (Haushalt, Familie), bei „Scabies crustosa“ (hochansteckende Form) aller Kontaktpersonen.
  • Zeitgleiche Mitbehandlung aller Personen mit engem Hautkontakt.

Hygienemaßnahmen

  • Körpernahe Kleidung und Bettwäsche alle 12 - 24 Stunden wechseln, mind. 10 Minuten bei mind. 50 °C waschen.
  • Nicht waschbare Textilien chemisch reinigen oder für 72 Stunden bei mind. 21 °C in Plastiksäcke stecken.
  • Möbel, Fußböden usw. gründlich staubsaugen.
  • Matratzen gründlich staubsaugen und lüften.

Desinfektionsmaßnahmen sind nicht notwendig.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, dürfen nicht besucht werden. Wiederzulassung nach abgeschlossener Behandlung oder 24 Stunden nach Tabletteneinnahme.
  • In allen Gemeinschaftseinrichtungen Vorgehensweise bei Krätzebefall im Hygieneplan festlegen.
  • Das Auftreten jeder Krätzeerkrankung, bzw. der Verdacht des Auftretens einer Krätzeerkrankung in Gemeinschafts- oder Pflegeeinrichtungen, in denen Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene betreut werden, muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. (Das Meldeformular finden Sie rechts im Kasten "Informationsmaterial".)