Wer kann Versorgung erhalten?
Die Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst im Wesentlichen Entschädigungsleistungen für Opfer des 2. Weltkrieges.
Wer durch
- eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
- oder durch einen Unfall während der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes
- oder durch die dem militärischen oder militärähnlichen Dienst eigentümlichen Verhältnisse
eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BVG) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch
- eine Kriegsgefangenschaft,
- eine Internierung wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit,
- offensichtlich unrechtmäßige Straf- oder Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit militärischem oder militärähnlichem Dienst,
- unmittelbare Kriegseinwirkung
Versorgung können auch die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern) eines Beschädigten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
(Rechtsgrundlage: Bundesversorgungsgesetz (BVG))
Welche Leistungen kann man erhalten?
Die Versorgung umfasst Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren und weitere Leistungen.
Antragstellung
Die Gewährung von Versorgung ist abhängig von einer Antragstellung. Der Antrag ist beim Landratsamt - Versorgungsamt schriftlich einzureichen. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Stadt/Gemeinde abgegeben werden.
Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt.
Gemeinsame Dienststelle mit dem Landratsamt Ravensburg
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Denda
Tel.: 0751 85-3394
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Kaufmann
Tel.: 0751 85-3395