Wer kann Versorgung erhalten?

Die Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst im Wesentlichen Entschädigungsleistungen für Opfer des 2. Weltkrieges.

Wer durch

  • eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
  • oder durch einen Unfall während der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes
  • oder durch die dem militärischen oder militärähnlichen Dienst eigentümlichen Verhältnisse

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BVG) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch

  • eine Kriegsgefangenschaft,
  • eine Internierung wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit,
  • offensichtlich unrechtmäßige Straf- oder Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit militärischem oder militärähnlichem Dienst,
  • unmittelbare Kriegseinwirkung

Versorgung können auch die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern) eines Beschädigten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

(Rechtsgrundlage: Bundesversorgungsgesetz (BVG))

Welche Leistungen kann man erhalten?

Die Versorgung umfasst Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren und weitere Leistungen.

Antragstellung

Die Gewährung von Versorgung ist abhängig von einer Antragstellung. Der Antrag ist beim Landratsamt - Versorgungsamt schriftlich einzureichen. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Stadt/Gemeinde abgegeben werden.

Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt.

Gemeinsame Dienststelle mit dem Landratsamt Ravensburg

Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht

Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20 
88212 Ravensburg

Frau Denda
Tel.: 0751 85-3394

Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
 
Frau Kaufmann
Tel.: 0751 85-3395