Wer kann Versorgung erhalten?

Betroffene, die im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 Opfer einer rechtswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines deutschen Gerichts oder einer rechtswidrigen hoheitlichen Maßnahme einer deutschen Behörde geworden sind und denen hierdurch Nachteile entstanden sind, haben Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung.

Ist durch die Freiheitsentziehung oder die hoheitliche Maßnahme eine gesundheitliche Schädigung verursacht worden, wird wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Rechtsgrundlage SED-Unrechtsbereinigungsgesetze:

  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

Welche Leistungen kann man erhalten?

Die Versorgung umfasst Rentenleistungen (Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren und weitere Leistungen.

Antragstellung

Die Gewährung von Versorgung ist abhängig von einer Antragstellung. Der Antrag ist beim Landratsamt - Versorgungsamt schriftlich einzureichen. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Stadt/Gemeinde abgegeben werden.

Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt.

Besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß § 17a StrRehaG (Opferrente)

Verfolgte, die in der DDR in rechtsstaatswidriger Weise mindestens sechs Monate inhaftiert waren und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können eine besondere Zuwendung in Höhe von 300 Euro monatlich beanspruchen.

Sachlich zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind grundsätzlich die für die Zahlung der Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zuständigen Behörden der Länder.

Die Anträge können formlos schriftlich unter Angabe des Absenders und des Geburtsdatums beim Versorgungsamt Bodenseekreis gestellt werden.

Gemeinsame Dienststelle mit dem Landratsamt Ravensburg

Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht

Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20 
88212 Ravensburg

Frau Denda
Tel.: 0751 85-3394

Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
 
Frau Kaufmann
Tel.: 0751 85-3395

Anträge auf besondere Zuwendung für Haftopfer

Telefon
+49 7541 204 5742
Fax
+49 7541 204 7742
E-Mail
selina.loy@bodenseekreis.de