Wer kann Versorgung erhalten?
Nach dem Zivildienstgesetz erhält ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.
Zivildienstbeschädigungen sind u. a. gesundheitliche Schädigungen durch,
- Zivildienstverrichtungen,
- Unfälle während der Ausübung des Zivildienstes
- zivildiensteigentümlichen Verhältnisse
- Unfälle bei der Durchführung bestimmter Maßnahmen
- bestimmte Wegeunfälle
Eine Zivildienstbeschädigung ist auch eine gesundheitliche Schädigung, die herbeigeführt worden ist, durch einen Angriff auf den Dienstleistenden wegen seines pflichtgemäßen dienstlichen Verhaltens oder seiner Zugehörigkeit zum Zivildienst. Versorgung können auch die Hinterbliebenen (Witwen, Waisen, Eltern) eines Beschädigten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
(Rechtsgrundlagen: Zivildienstgesetz i. V. Bundesversorgungsgesetz)
Welche Leistungen kann man erhalten?
Die Versorgung umfasst Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren und weitere Leistungen.
Antragstellung
Die Gewährung von Versorgung ist abhängig von einer Antragstellung. Der Antrag ist beim Landratsamt - Versorgungsamt schriftlich einzureichen. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern oder bei einer Stadt/Gemeinde abgegeben werden.
Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt.
Gemeinsame Dienststelle mit dem Landratsamt Ravensburg
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Denda
Tel.: 0751 85-3394
Landratsamt Ravensburg
Soziales Entschädigungsrecht
Gartenstraße 107, Zi.-Nr.: U 20
88212 Ravensburg
Frau Kaufmann
Tel.: 0751 85-3395