Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen sind immer mit größeren Mengen an Abfällen verbunden. Wichtig ist, diese schon an der Baustelle zu sortieren. Eine saubere und überlegte Trennung in verwertbare Materialien und zu entsorgende Stoffe erspart unnötigen Ärger und zusätzliche Entsorgungskosten.

Die wichtigsten Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die der Bauherr beachten sollte, sind im folgenden dargestellt:

  • Bauschutt ist als Sekundärrohstoff zu verwerten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Entsorgung über eine Bauschuttrecyclinganlage hat deshalb Vorrang vor einer Beseitigung in einer Deponie.
  • Sowohl in den Bauschuttrecyclinganlagen als auch in den genehmigten Deponien darf nur vorsortierter Bauschutt angenommen werden. Das heißt, das abzubrechende Gebäude ist soweit als möglich zu entkernen und von schädlichen Materialien zu befreien.
  • Die Verwendung von Bauschutt zum Ausbau von Feld- und Waldwegen oder Lagerplätzen darf nur dann ausnahmsweise für Auffüllzwecke verwendet werden, wenn seine Unbedenklichkeit durch analytische Untersuchungen nachgewiesen und genehmigt ist.
    Die rechtliche Grundlage hierfür sowie unsere Anmerkungen können Sie den vorläufigen Hinweisen zum Einsatz mit Baustoffrecyclingmaterial entnehmen.
  • Eine Ablagerung von Bauschutt in einer Deponie hängt von der Einhaltung diverser Zuordnungswerte ab, die gegebenenfalls durch eine Analyse nachgewiesen werden müssen.
    Informationen hierzu können Sie der Deponieverordnung  sowie den Handlungsanweisungen zur Deponieverordnung entnehmen. 

Darüber hinaus müssen die nicht mineralischen Abfälle der Baumaßnahme nach Möglichkeit getrennt gehalten und in folgende Fraktionen unterteilt werden:

  • Metall
  • Holz (behandelte Hölzer getrennt von unbehandelten)
  • Glas
  • Kunststoffe (Folien getrennt von Hohlkörpern)
  • Kartonagen und Papier
  • Dämmmaterialien
  • Dachpappen (bitumen- oder teerhaltig)
  • Restmüll

 

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner dazu finden Sie hier

Deponieklasse I  -> Entsorgungszentrum Überlingen Füllenwaid

Deponieklasse II -> Entsorgungszentrum Weiherberg

Anschrift und Öffnungszeiten finden Sie hier

Deponiegebühren

 

Umweltschutzamt

Name
Gärtner, Birgit
Telefon
+49 7541 204 5498
Fax
+49 7541 204 7498
E-Mail
birgit.gaertner@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 304, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
Name
Hoch, Ursula
Telefon
+49 7541 204 5538
Fax
+49 7541 204 7538
E-Mail
ursula.hoch@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 306, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen