Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier (PPK) sowie Behältergestellung und –bewirtschaftung
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die o. g. Leistungen aus. Es wird auf die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt verwiesen (Absendedatum an EU-Amtsblatt: 11. April 2013).
Die Unterlagen können gegen eine Gebühr von 30,00 Euro beim Landratsamt Bodenseekreis, Abfallwirtschaftsamt, Glärnischstraße 1 - 3, 88045 Friedrichshafen, angefordert werden.
Friedrichshafen, 17. April 2013
Lothar Wölfle Landrat
Veröffentlichung K 7732 Instandsetzung der Brücke über die Schussen
a)
Landratsamt Bodenseekreis
Straßenbauamt
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Telefon 07541/204-5595
Telefax 07541/204-5966
b)
Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
c)
entfällt
d)
K 7732 Instandsetzung der Brücke über die Schussen bei Meckenbeuren-Weiler
e)
Bodenseekreis
f)
Kappenbeton abbrechen und neu herstellen 35 m³
Beton Kammerwand abbrechen und neu herstellen 5 m³
Füllstabgeländer abbauen und neu liefern 100 m
Schutzplanken 100 m
Asphaltarbeiten 390 m²
Abdichtungsarbeiten 355 m²
Kolksicherung durch Wasserbausteine 40 t
g)
entfällt
h)
entfällt
i)
Beginn der Ausführung: 26.06.2013
Vollendung der Ausführung: 04.10.2013
j)
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
k)
Die Verdingungsunterlagen können beim Landratsamt Bodenseekreis, Zi.-Nr. 326 eingesehen und angefordert werden.
l)
Die Verdingungsunterlagen werden gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe von 25,00 € zuzüglich 5,00 € bei Postversand abgegeben.
m)
entfällt
n)
Siehe unter q)
o)
Landratsamt Bodenseekreis, Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
p)
Sie sind in deutscher Sprache abzufassen.
q)
Die Eröffnung der Angebote findet statt am 06.06.2013 um 10:00 Uhr;
Ort: Landratsamt Bodenseekreis (Zi.Nr. G 332), Glärnischstraße 1-3,
88045 Friedrichshafen
Zur Angebotseröffnung sind die Bieter und Ihre Bevollmächtigten zugelassen
r)
Sicherheitsleistung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
s)
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
t)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter.
u)
Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
v)
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 26.06.2013.
w)
Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung Straßenwesen und Verkehr, Referat 42,
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Landratsamt Bodenseekreis
Lothar Wölfle, Landrat
Ausschreibung Förderjahr 2013/2014
Ausschreibung für Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Ziel 3 fließen für die aktuelle Förderperiode insgesamt 266 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg. Im Rahmen der Regionalisierung stehen insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Davon erhält der Bodenseekreis pro Förderjahr 200.000 Euro. Koordiniert durch das Landratsamt werden die EU-Gelder für Maßnahmen verwendet, die darauf abzielen, den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Bei der aktuellen Ausschreibung stehen im Förderjahr 2013 dem Bodenseekreis noch Restmittel von 80.000 Euro zur Verfügung. Im Förderjahr 2014 stehen 200.000 Euro zur Verfügung. Es können Projekte mit einer Laufzeit ab August 2013 bis maximal Dezember 2014 eingereicht werden.
Die Anträge müssen bis zum 31. Mai 2013 bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden. Die L-Bank leitet dann die Anträge gesammelt an die regionalen Arbeitskreise weiter.
Die Erarbeitung eines Vorschlags zur Vergabe der Mittel erfolgt in der Vergabesitzung des regionalen Arbeitskreises Bodenseekreis am 27. Juni 2013 im Landratsamt Bodenseekreis.
Wir bitten darum, die Anträge auch in elektronischer Form an die ESF-Geschäftsstelle beim Landratsamt Bodenseekreis einzureichen (wiltrud.bolien(at)bodenseekreis.de).
Das webbasierte Antragsverfahren ELAN ist auf www.esf-bw.de abrufbar (Pfad: ESF >> Projektantrag ELAN). Weitere Informationen sowie das Operationelle Programm (OP) Baden-Württemberg sind ebenfalls auf dieser Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg ersichtlich.
Eine Arbeitshilfe zur Antragstellung befindet sich auf der gleichen Seite (Pfad: ESF >> Service >> Download-Center >> Baden-Württemberg >> Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Handreichung „Gleichstellung der Geschlechter praktisch“). Darin wird gezeigt, wie Projektträger eine Projektbeschreibung / ein Konzept erarbeiten können, das die gleichstellungspolitischen Anforderungen des OP erfüllt.
Der regionale Arbeitskreis ESF hat sich für die Jahre 2013 und 2014 auf die folgenden Ziele aus dem OP Baden-Württemberg verständigt (siehe hierzu auch: „Regionale Arbeitsmarkstrategie des Bodenseekreises in den Förderjahren 2013 und 2014“):
ESF Arbeitsmarktstrategie 2013/2014
B - Verbesserung des Humankapitals
B 4.1 Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern und Schülerinnen.
Zielgruppe: Jungen und Mädchen, Jugendliche mit Migrationshintergrund und ausländische Jugendliche. Erwünscht ist eine geschlechtersensible Förderung
Im Rahmen dieses Ziels können auch Projekte gefördert werden, die auf die Erhöhung der Ausbildungsreife abzielen.
B 4.4 Verbesserung der Berufswahlkompetenz
Zielgruppe: Haupt- und Realschulschüler/innen ab 14 Jahre. Im Rahmen des Ziels sollen Projekte mit Potenzial-Assessment und Lotsenberatung gefördert werden. Im Vordergrund soll das praktische Erleben der „typischen“ Frauen- und Männerberufe stehen und nicht eine schriftliche Kompetenzanalyse.
C - Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen
C 7.2 Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Zielgruppe: Frauen mit Migrationshintergrund, ausländische Frauen, alleinerziehende Frauen und ältere Frauen (auch ohne Leistungsansprüche nach SGB III)
C 8.2 Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen
Zielgruppe: Arbeitsmarktferne arbeitslose SGB II-Beziehende mit multiplen Vermittlungshemmnissen
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die diese regionalen Ziele verfolgen.
Zu beachten ist, dass eine ESF-Förderung nur für Projekte mit mindestens 10 Teilnehmenden und einer beantragten ESF-Förderung in Höhe von mindestens 10.000 Euro in Betracht kommt.
Der ESF-Anteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 35% und 50% liegen und die 35% nicht unterschreiten.
Die am Vergabeverfahren teilnehmenden Träger erhalten die Möglichkeit ihr Projekt persönlich dem Arbeitskreis am 27. Juni vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt nach einheitlichen Vorgaben. Diese werden nach Eingang des Projektantrages mitgeteilt.
Bei der Vergabe werden die folgenden Rankingkriterien herangezogen:
- Innovationsgrad des Projektes und dessen Methode zur Zielerreichung
- Nachhaltigkeit in Bezug auf die Wirkung des Projektes
- Zielformulierung, geplanter Zielerreichungsgrad, Evaluationskonzept
- Konzept zur Berücksichtigung der Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern und Nachhaltigkeit
- Qualifikation des Trägers, nachgewiesen z.B. durch Zertifizierung nach ISO, Teilnahme EPM, Referenzprojekte, Personalausstattung, Zielerreichungsgrad bei bisherigen ESF Projekten
- Kosten-Nutzen-Relation des Projekts
Ihre Ansprechperson für Rückfragen im Landratsamt Bodenseekreis, ESF-Geschäftsstelle:
Wiltrud Bolien
Albrechtstraße 75
Zimmer Nr. A 412
Telefon: 07541/204-5640
Fax: 07541/204-7640
Email: wiltrud.bolien(at)bodenseekreis.de
