Mitreden. Mitdenken. Mitmachen.

Als erster Landkreis in Baden-Württemberg führt der Bodenseekreis einen Kreisjugendrat ein. Dieser soll die Erfolgsgeschichte der Jugendgemeinderäte auf kommunaler Ebene nun auf Kreisebene weiterführen. Er vertritt die Interessen der jungen Menschen im Bodenseekreis und bietet vielfältige Möglichkeiten der Mitgestaltung. Ziel ist es, durch diese Plattform die Anregungen und Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität junger Menschen im Landkreis zu bündeln und diese an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen.

Regio TV: Der erste Kreisjugendrat in Baden-Württemberg ist gestartet.

Was macht der Kreisjugendrat?

Der Jugendkreistag vertritt die jungen Menschen im Bodenseekreis und tritt vier Mal im Jahr zusammen. In diesen Sitzungen werden die von den Mitgliedern eingereichten Themen zur Diskussion gebracht, Anträge formuliert und abgestimmt.

Der Kreisjugendrat hat zudem 5.000 Euro im Jahr an eigenem Budget zur Verfügung. Über die Verwendung entscheidet dieser mit seinen Mitgliedern selbst. Außerdem kann der Kreisjugendrat Beschlussvorschläge für den Kreistag verfassen, diskutieren und beschließen.

Der Kreisjugendrat hat wie der Kreistag auch eine Satzung, Geschäftsordnung und Entsendungsordnung. Darin sind alle wichtigen Angelegenheiten rund um den Rat geregelt. Hier ist zum Beispiel festgelegt, dass der Kreisjugendrat ein stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss des Kreistags entsendet.

Wie kann ich Kreisjugendrätin/Kreisjugendrat werden?

Alle 48 weiterführenden Schulen im Bodenseekreis haben das Recht, jeweils zwei Schülerinnen bzw. Schüler für den Kreisjugendrat zu bestimmen und zu entsenden, um dort als Kreisjugendrätin oder Kreisjugendrat tätig zu sein. Eine Person wird als ordentliches Mitglied und die zweite Person als deren Stellvertretung entsandt.

Außerdem haben die in den Städten und Gemeinden vorhandenen Jugendvertretungen (aktuell fünf) und die beiden Jugendverbände im Bodenseekreis ebenfalls das Recht, je zwei Personen in den Kreisjugendrat zu entsenden. Auch diese müssen Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule im Bodenseekreis sein.

Du hast Interesse Teil des Kreisjugendrats zu werden? Dann wende Dich an Deine Schülermitverantwortung (SMV), die Verbindungslehrkräfte Deiner Schule oder an Dein Jugendreferat vor Ort.

Unterstützt wird der Kreisjugendrat durch die Geschäftsstelle Kreisjugendrat im Landratsamt, bestehend aus der Fachstelle Begleitung Kreisjugendrat/Jugendbeteiligung und der Geschäftsstelle des Kreistags.

Was passiert gerade?

Momentan findet sich der Kreisjugendrat im Aufbau. Die entsendungsberechtigten Institutionen werden von der Geschäftsstelle informiert. Die erste konstituierende Sitzung soll Anfang Dezember 2023 stattfinden.

Das Pilotprojekt im Bodenseekreis ist Teil der „Jugenddialoge auf Kreisebene“ und wird in der Konstituierungsphase finanziell unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Geschäftsstelle Kreisjugendrat

Telefon
+49 7541 204 3174
Fax
+49 7541 204 4174
E-Mail
moritz.hermann@bodenseekreis.de
Zimmer
A 231, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 3367
Fax
+49 7541 204 4367
E-Mail
sandra.burkhardt@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 707, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Weitere Informationen

Projekt Jugenddialoge auf Kreisebene
https://jugenddialog-landkreise.de

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