Online-Beauftragung
Das Programm zur Sperrmüllabholung wird derzeit gewartet. Alternativ können Sie die Abholung mit diesem Online-Formular beauftragen.
Abfallberatung, Abfuhrtermine
Fragen zu den Entsorgungsanlagen, Sperrmüllbörse, Müll-Magazin, Öffentliche Müllabfuhr
Mail: abfallberatung@bodenseekreis.de
Fragen zur Sperrmüllabholung
Bitte nehmen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis
Sperrmüll
sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Restmüll eingesammelt und transportiert werden.
Sperrmüll, Altholz, Altmetall, Elektrogeräte sowie Altkleider und Altschuhe in haushaltsüblichen
Mengen werden auf Abruf (2 Scheckkarten pro Haushalt) getrennt von anderen Abfällen
eingesammelt.
Abgeholt werden nur angemeldete Gegenstände aus privaten Haushalten bis zu einer Gesamtmenge von 3 m3.
Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Sofern sie nicht von der öffentlichen Abfallabfuhr abgefahren werden, sind sie vom Überlassungspflichtigen selbst anzuliefern.
Bis zu 200 kg ist dies einmal pro Jahr mit der Sperrmüllkarte zur Anlieferung möglich. Wird diese
Menge überschritten, ist die darüber hinaus angelieferte Menge zu bezahlen. (Preise siehe
Satzung)
Zum Sperrmüll auf Abruf angemeldete Abfälle, die der Landkreis einzusammeln und zu befördern hat, sind nach Maßgabe der Satzung ausschließlich am Anfallort zur öffentlichen Abfallabfuhr bereitzustellen, gruppiert nach der Zugehörigkeit zu Altholz, Sperrmüll, Altmetall, Elektrogeräte sowie Altkleider und
Altschuhe.
Diese Abfälle sind am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr, jedoch frühestens am Vortag der Abfuhr am äußersten Straßenrand so bereitzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden können. Liegengebliebene Abfälle sowie Verschmutzungen sind vom Besitzer der Abfälle zu beseitigen.
Sind Straßen, Wege oder Teile davon mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar oder können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden, so haben die
Verpflichteten nach § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung den Sperrmüll an eine vom Landkreis festgelegte, durch die Sammelfahrzeuge jederzeit erreichbare Stelle zu bringen.
Nicht mitgenommen werden:
- Lackierte Holzgegenstände* aus dem Außenbereich wie Haustüren, Fenster und Fensterläden, imprägnierte Hölzer wie Eisenbahnschwellen, Hopfenstangen und Holzzäune.
- Bauschutt* (Ziegel, Fliesen, Tontöpfe, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Glasscheiben, Steinplatten)
- Wertstoffe* (Kartonagen, Folien, Styroporformteile)
- Problemstoffe (Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Lacke und Farbe etc.)
- Autoreifen*, Altautos
- Bau- und Renovierungsabfälle*
- Abfälle aus Haushaltsauflösungen*
- Nachtspeicheröfen
*Diese Abfälle können Sie auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises Tettnang/Bürgermoos, Überlingen/Füllenwaid und Friedrichshafen Weiherberg entsorgen.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08:00 bis 11:45 Uhr
13:00 bis 16:45 Uhr
Samstag
08:00 bis 12:45 Uhr
Diese AGBs gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Sperrmüll auf Abruf"
Der Expressservice ist ein kostenpflichtiger Zusatzservice des Entsorgungsunternehmens, welches im Auftrag des Bodenseekreises die Abfuhr durchführt.
Innerhalb von 5 Werktagen kann direkt mit der Abfuhrfirma ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
Die Abfuhr kostet 95,00 Euro inkl. MwSt.
Die Kosten sind direkt an das Abfuhrunternehmen zu bezahlen.
Die Menge des angemeldeten Sperrmülls wird über die Sperrmüllkarte
abgerechnet.
Anmeldung zum Expressservice:
Tel: 07541 401093
dispo@awb-bodensee.de
Die Anmeldung ist auch online möglich. Folgen Sie hierzu dem Link "Online-Anmeldung" im grünen Kasten auf dieser Seite, melden Sie sich an und wählen Sie Expressabholung.