Merkblatt
Merkblatt der ForstBW zur pfleglichen und sicheren Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz (pdf)
Hinweis
Brennholzbestellungen nimmt der örtliche zuständige Forstrevierleiter entgegen.
Weitere Infos
Brennholzverkauf
Grundsätzlich wird Brennholz nur in Form von Flächenlosen (Reisschlägen) oder als Brennholzpolter in langer Form angeboten.
Brennholzpolter:
Laubholz in langer Form (ganze Stämme oder Stammteile), das am befahrbaren Waldweg im Haufenpolter bereitgestellt ist. Es muss vom Brennholzkunden nur noch auf die gewünschte Länge gesägt, abgefahren und gespalten werden.
Information für Brennholzkunden
Alle Brennholzkunden verpflichten sich beim Erwerb ihres Holzes die auf dem Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz dargestellten Regeln einzuhalten.
Voraussetzung für die Aufarbeitung von Brennholz ist der sachkundige Umgang mit der Motorsäge durch längjährige Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge oder durch Besuch eines Motorsägenlehrgangs.
