Landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihrem Gelände Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen oder Zelte anbieten wollen, müssen wichtige baurechtliche Vorgaben beachten. Zuständig ist die jeweilige Baurechtsbehörde. In einem Infoblatt hat das Landratsamt die wesentlichen Punkte zusammengefasst.