Landeswohnraumförderungsprogramm 2004

In Anbetracht der niedrigen Zinsen, der niedrigen Baupreise und der staatlichen Wohnraumförderung sind die Rahmenbedingungen für die Begründung von Wohneigentum jetzt besonders günstig, so das Baurechtsamt des Landratsamtes. In Kombination mit dem günstigen Zinsniveau und den stagnierenden Baupreisen bietet  das Landeswohnraumförderprogramm auch dieses Jahr sehr günstige Bedingungen zum Wohnungsbau. Verbilligte Darlehen gibt es bereits ab 3 % Zins. Jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen und sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Dabei können mehr Menschen als gemeinhin angenommen in den Genuss einer Förderung kommen.

 

Den Schwerpunkt des Programms bildet nach wie vor die Finanzierung neu gebauter Eigenheime. Familien und Alleinerziehende mit mindestens drei Kindern können hierfür zinsgünstige Darlehen erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für Neubaumaßnahmen liegt die Einkommensgrenze für eine fünfköpfige Arbeitnehmerfamilie bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 60.100,00 Euro. In Abhängigkeit vom Bauort bekommt die Familie ein Darlehen bis zu 110.000,00 Euro. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von nicht mehr als 46.500,00 Euro kann Fördermittel bis zu 145.000,00 Euro erhalten. Befindet sich die Wohnung oder das Gebäude in einem Ort der Gebietskategorie 1 (Friedrichshafen oder Meckenbeuren) kann auch eine Familie mit zwei Kindern gefördert werden.

 

Der Erwerb von Gebrauchtimmobilien wird bei Familien und Alleinerziehenden mit mindestens drei Kindern gefördert, wenn die Einkommensgrenze für einen Fünfpersonenhaushalt von 46.500,00 Euro nicht überschritten wird. Familien mit zwei Kindern können eine Förderung bekommen, wenn sie ihre seit mindestens einem Jahr als Mieter genutzte Wohnung kaufen wollen.

 

Eine Förderung, wie bei einem Neubauvorhaben, erhält weiterhin, wer eine gebrauchte Immobilie ausbauen oder erweitern möchte, um dadurch ausreichend Wohnraum zu erhalten.

 

Das Wohnraumförderprogramm 2004 bietet auch für Schwerbehinderte, die ein spezifisches Wohnungsversorgungsproblem haben (Rollstuhlfahrer, Blinde) eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, auch bei der zusätzlichen Anpassung von bereits vorhandenem Wohnraum.

 

Einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten bietet die Wohnraumförderbroschüre der Landeskreditbank, die in Kürze bei den Bürger-meister- und Landratsämtern oder direkt bei der L-Bank in 76113 Karlsruhe erhältlich ist.

Unabhängig von den Förderungsmöglichkeiten durch das Landeswohnraumförderprogramm gibt es Zuschüsse für Solaranlagen bzw. zinsverbilligte Darlehen zu sonstigen energiesparenden Investitionen. Auskünfte darüber erhalten Sie über das Landesgewerbeamt Baden-Württemberg ( 0711 1232526) und der Landeskreditbank Baden-Württemberg ( 0711 1501040).

Kostenlose Beratung und Antragsunterlagen erhalten Interessenten bei den Wohnraumförderstellen der Gemeinde und Städte oder beim Landratsamt Bodenseekreis (Herr Manfred Waibel, ( 07541 204-5243).