Schärfere Lärm- und Abgasgrenzwerte für Sportboote auf dem Bodensee gelten unverändert

Widersprüchliche Informationen zu den Lärm- und Abgasgrenzwerten für Sportboote haben am Bodensee für Verwirrung gesorgt. Das Umwelt- und Verkehrsministerium stellt deshalb klar: Auf dem Bodensee gelten weiterhin die strengeren Grenzwerte nach der Bodenseeschifffahrtsverordnung (BSO). Zwar steht eine Verordnung des Bundes über das Inverkehrbringen von Sportbooten vor der Verabschiedung. Diese Verordnung, mit der eine Richtlinie der EU umgesetzt wird, enthält auch weniger strenge Grenzwerte. Die strengeren Grenzwerte für den Bodensee sind aber seit 1989 bei der Europäischen Kommission notifiziert und haben deshalb auch über den 1. Juli 2004 hinaus Gültigkeit. Die Europäische Kommission hatte die Notwendigkeit dieser Regelung für den Bodensee bestätigt, weil es sich beim Bodensee um das größte europäische Trinkwasserreservoir handelt.