Das Landratsamt Bodenseekreis informiert zu Hartz IV

Die 3 Sachgebiete Hilfen zur Arbeit des Kreissozialamtes Bodenseekreis sind seit Januar 2005 für die Bearbeitung der Anträge nach dem Sozialgesetzbuch Teil 2 ( SGB II), das sogenannte Hartz IV zuständig.

Die für Hartz IV zuständigen Stellen befinden sich in Friedrichshafen in der Allmandstraße 20 im ehemaligen Finanzamtsgebäude. Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) sind über die zuständigen Bürgermeisterämter an das Kreissozialamt einzureichen. Die Bürgermeisterämter sind behilflich beim Ausfüllen der Anträge und fertigen Kopien notwendiger Unterlagen kostenlos.

Dies gilt auch für die Bürger aus Friedrichshafen, die Anträge sind im Rathaus am Adenauerplatz, Sozialamt abzugeben.

 

Das Landratsamt bittet die Antragsteller bzw. Bezieher von ALG II möglichst von persönlichen Vorsprachen bei den Mitarbeitern der Sachgebiete Hilfen zur Arbeit abzusehen. Ergänzende Unterlagen sind über die Bürgermeisterämter einzureichen oder auf dem Postweg zu übersenden

an:

Landratsamt Bodenseekreis, Kreissozialamt,

Hilfen zur Arbeit, 88041 Friedrichshafen.

 

Dadurch werden unnötige Anfahrtswege und Wartezeiten vermieden und die Anträge können rascher bearbeitet werden. Bei Fragen kommen die Mitarbeiter auf die Bürgerinnen und Bürger zu und vereinbaren ggf. Termine für ein Gespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner, z.B. dem Fallmanager.

 

Das Landratsamt bittet um Verständnis.