Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."
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Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."