Bedrohung der Bodensee-Wasserversorgung

Stellungnahme von Leitendem Oberstaatsanwalt Otto Röding anlässlich der Pressekonferenz am 14.11.2005

 

Die strafrechtlichen Ermittlungen konzentrieren sich  derzeit auf in Betracht kommende Umweltdelikte und sog. gemeingefährliche Straftaten. Hinweise auf eine geplante Erpressung gibt es dagegen bisher nicht. Konkret steht der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung gem. § 324  StGB im Raum, der Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorsieht, in besonders schweren Fällen – und dazu zählt die Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung gem. § 330 Abs.1 Nr.2 StGB – sogar Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre. Auch wenn der Täter sein Ziel nicht erreicht hat, wurde die Grenze zur Strafbarkeit nach unserer Auffassung bereits überschritten, mindestens in der Form eines strafbaren Versuchs. Zu denken ist ferner an den Versuch einer gemeingefährlichen Vergiftung gem. § 314 StGB, ein Verbrechenstatbestand, der mit Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren bedroht, wer Gift in Trinkwasserleitungen einbringt oder sonstige gesundheitsschädliche Stoffe beimischt. Ich beschränke mich auf die gravierendsten Delikte.

Nachdem zweifellos ein Anfangsverdacht strafbarer Handlungen gegeben ist, haben wir unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen. Wir ermitteln z.Zt. noch in alle Richtungen. Ein konkreter Tatverdacht richtet sich gegen einen Landwirt aus dem Raum Ravensburg. Wir haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der zur Zeit vollzogen wird. Die Beamten der Sonderkommission sind gerade dabei, das landwirtschaftliche Anwesen des Beschuldigten zu durchsuchen. Ob sich der Tatverdacht erhärtet, lässt sich gegenwärtig noch nicht zuverlässig beurteilen und ist völlig offen.

Wir gehen deshalb selbstverständlich und mit Nachdruck auch allen anderen Ermittlungsansätzen nach. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zu Art und Umfang der weiteren Ermittlungen keine näheren Angaben machen möchte, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Abschließend möchte ich die Bevölkerung bitten, den Ermittlungsbehörden verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang mitzuteilen. Auch ich darf auf das hierzu eingerichtete Bürgertelefon hinweisen. Hinweise nimmt aber auch jede andere Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft Konstanz entgegen. Für Informationen, die zur Ermittlung und Überführung des Täters dienen, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz eine Belohnung von 5000.- EUR ausgesetzt.

 

- Es gilt das gesprochene Wort. -

 

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Oberstaatsanwalt Jens Gruhl unter der Rufnummer 07531/280-2060, unter der E-Mail-Adresse Poststelle@StAKonstanz.justiz.bwl.de oder unter der Telefaxnummer 07531/280-2260.