Am 16. Dezember darf Geflügel wieder aus dem Stall heraus

Das zum Schutz vor der Geflügelpest erlassene Aufstallungsgebot für Geflügel endet mit Ablauf des 15. Dezembers 2005. Ab dem 16. Dezember 2005 dürfen die Vögel wieder ins Freie – allerdings unter bestimmten Bedingungen.

 

Weil sich die Geflügelpest in Russland in Richtung Westen ausgebreitet hatte, musste Geflügel seit dem 21. Oktober im Stall gehalten werden. Diese Maßnahme sollte eine Ansteckung von im Freien gehaltenen Geflügel durch vorüberziehende Zugvögel verhindern.

 

Inzwischen ist die Ausbreitung in Richtung Westen in Russland zum Stillstand gekommen, die Hauptzeit des Vogelzuges ist vorbei und bei stichprobenweise durchgeführten Untersuchungen der Wildvögel wurde das Geflügelpestvirus nicht gefunden. Deshalb endet die Stallpflicht für Geflügel wie vorgesehen mit Ende des 15. Dezembers. Danach dürfen Hühner, Puten, Rebhühner, Perlhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder ins Freie - allerdings nur wenn folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

 

  • Die Tiere müssen im Stall oder an anderen Stellen, die Wildvögeln nicht zugänglich sind, gefüttert werden,
  • sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden
  • und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für wildlebende Vögel unzugänglich aufbewahrt werden.

 

Auch für Geflügelausstellungen und Märkte gibt es Erleichterungen. Sie sind zwar weiterhin grundsätzlich verboten, das Veterinäramt kann aber Ausnahmen zulassen, wenn bei Ausstellungen eine Einlassuntersuchung und bei Märkten eine tierärztliche Untersuchung im Herkunftsbestand durchgeführt wird.

 

Weitere Informationen zur Geflügelpest erhalten Sie beim Veterinäramt (Tel.: 07541 204-5177) oder unter folgenden Internetadressen:

www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.fli.bund.de, www.verbraucherministerium.de.