Vogelgrippe

Am 9. März 2006 wurde in Meersburg der Ausbruch der Geflügelpest bei einer Wildente amtlich festgestellt. Der Sperrbezirk Meersburg, der die Stadt Meersburg und die Gemeinden Daisendorf und Stetten sowie Teilgebiete der Gemeinde Hagnau und der Stadt Markdorf umfasst, wurde festgesetzt. Weiterhin wurde das Beobachtungsgebiet für den gesamten Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg mit neuem Fristlauf festgelegt.

 

Nachdem mit Ablauf des 1. April 2006 die 21-Tagefrist ohne einen neuen Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe in Meersburg endet, werden die Beschränkungen für diesen Sperrbezirk ab Sonntag, 2. April 2006, aufgehoben.

 

Der Sperrbezirk Friedrichshafen–Langenargen, der Teilgebiete der Stadt Friedrichshafen und der Gemeinden Eriskirch und Langenargen umfasst endet vorbehaltlich eines neuen H5N1 Fundes mit Ablauf des 3. April somit am Dienstag, 4. April 2006.

 

Die Sperrbezirksbeschilderung kann daher im Bereich Meersburg am Sonntag und im Bereich Friedrichshafen sowie der Gemeinden Eriskirch und Langenargen am Dienstag, 4. April entfernt werden. Damit dürfen unter anderem tierische Nebenprodukte, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel in diesen Gebieten wieder normal gehandelt werden.

 

Untersuchungen der Nutzgeflügelbestände in den Sperrbezirken durch Tierärzte des Veterinäramtes haben keinerlei Auffälligkeiten ergeben; die Tierbestände sind gesund.

 

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend, die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung des H5N1-Virus in die Geflügelbestände wie z.B. Desinfektion, Schuh- und Kleiderwechsel und Betretungsverbot für Dritte weiter fortzuführen.

 

Vorbehaltlich neuer Funde, ist ab Dienstag, den 4. April, im Bodenseekreis nur noch der Sperrbezirk Kressbronn, der die Gemeinde Kressbronn umfasst, festgesetzt. Dieser Sperrbezirk wurde in Folge eines H5N1 Fundes in Bayern, Nonnenhorn am 23. März 2006 festgesetzt.

 

Neben den derzeit bestehenden Sperrbezirken ist weiterhin der gesamte Bodenseekreis mit Ausnahme der Gemeinde Heiligenberg Beobachtungsgebiet. Die bisherigen Beschränkungen in den noch bestehenden Sperrbezirken und im Beobachtungsgebiet gelten weiterhin. Die 30-Tagefrist für das Beobachtungsgebiet beginnt mit jedem H5N1 Fall neu zu laufen.

 

Im Bodenseekreis sind seit Jahresbeginn ca. 900 tote Vögel eingesammelt worden; von Jahresbeginn an bis zum Seuchenverdacht am 24. Februar ca. 100 und seither bis heute rund 780. Die Untersuchungen der Tierkadaver erfolgen im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf, Diagnostikzentrum. Von allen Einsendungen aus dem Bodenseekreis gab es lediglich 7 Funde von infizierten Wildvögeln. Bislang wurde nur bei der Tafelente in Überlingen bestätigt, dass es sich um den hochpathogenen Typ des H5N1-Virus handelt.

 

Infolge der sich derzeit entspannenden Lage ist der koordinierende Verwaltungsstab im Landratsamt Bodenseekreis aufgelöst worden.

 

Die Stallpflicht für Geflügel gilt unabhängig von Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten in ganz Deutschland zunächst bis 30. April 2006 weiter.

 

Das Verbot, Hunde und Katzen frei umherlaufen zu lassen, gilt in einem Streifen von 1 km im Uferbereich des Bodensees und in den gesamten Sperrbezirken weiterhin. Darüber hinaus sind in allen Gemeinden spezielle Vorschriften zur Anleinpflicht in bestimmten Bereichen gemäß der jeweiligen Polizeiverordnung der Gemeinden zu beachten.

 

Für Fragen zur Vogelgrippe steht das Bürgertelefon des Landratsamtes Bodenseekreis Telefonnummer 07541/204 5888 zu den üblichen Dienstzeiten weiterhin zur Verfügung.

 

Weitere Hotlines und Internetadressen

 

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Die Hotline ist seit dem 1. März täglich (auch am Wochenende) unter der Rufnummer 01805-768-555 von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Diese Rufnummer ist aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einheitlich mit 12 Cent pro Minute zu erreichen.
  • Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
    Eine Info-Hotline des Ministeriums ist unter der Rufnummer 0711 126-2233 eingerichtet
    (Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 13:30 bis 15:30 Uhr)
  • www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/__Vogelgrippe__node.html__nnn=true
  • www.fli.bund.de
  • www.rki.de/cln_006/nn_226464/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/AviaereInfluenza.html
  • www.orn.mpg.de/~vwrado/templates/de/avian_flu.html